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21.07.2026

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz als Teil des Reformpakets der Koalition

Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren für zentrale Infrastrukturvorhaben deutlich zu beschleunigen. Das Gesetz sieht unter anderem vereinheitlichte Verfahrensregelungen, den verstärkten Einsatz digitaler Planungsinstrumente, Änderungen im Umweltrecht sowie die gesetzliche Priorisierung wichtiger Verkehrs- und Infrastrukturprojekte vor. Ziel ist es, Sanierungs-, Ersatz- und Ausbauvorhaben künftig effizienter umzusetzen und die Leistungsfähigkeit der deutschen Infrastruktur nachhaltig zu stärken.

In der aktuellen Ausgabe der NJW-Spezial analysiert Christoph Conrad die wesentlichen Neuerungen des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes. Der Beitrag ordnet die gesetzlichen Änderungen rechtlich ein, beleuchtet deren praktische Auswirkungen und setzt sich kritisch mit den Chancen und Herausforderungen der Reform auseinander.

Der vollständige Beitrag ist für Abonnentinnen und Abonnenten von beck-online unter folgendem Link abrufbar: beck-online.beck.de

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