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15.10.2026

Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Die Erbschaftsteuer steht erneut auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. In den mündlichen Verhandlungen am 12. und 13. Oktober 2026 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der steuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen befasst.

Dr. Martin Liebernickel hat beide Verhandlungen verfolgt und die wesentlichen Argumente in einem Fachbeitrag für DER BETRIEB eingeordnet.

Im Mittelpunkt stehen die Frage nach größeren Gestaltungsspielräumen der Länder bei der Erbschaftsteuer sowie die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Betriebsvermögensverschonung im Vergleich zur Besteuerung von Privatvermögen.

Die Verhandlungen beleuchteten unter anderem den Anpassungsbedarf bei Freibeträgen, die Bewertung von Unternehmen und die Herausforderungen bei der Finanzierung der Steuerlast im Rahmen von Unternehmensnachfolgen. Dabei gilt es, den Schutz von Unternehmenssubstanz und Arbeitsplätzen mit dem Grundsatz der gleichheitsgerechten Besteuerung in Einklang zu bringen.

Welche Erkenntnisse liefern die Verhandlungen für die künftige Ausgestaltung der Erbschaftsteuer? Die Einschätzungen und Hintergründe lesen Sie im vollständigen Beitrag von Dr. Martin Liebernickel bei DER BETRIEB.

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