Als das Transparenzregister im Jahr 2017 eingeführt wurde, gab und gibt es bis heute sehr praktische Ausnahmen, wonach durch das Management nicht auch noch an dieses Register zu melden ist, wenn sich die Daten bereits aus anderen deutschen Registern ergeben oder nach den Regeln des Kapitalmarktes publik werden. Wir berichteten bereits hier.
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11.03.2021
Bald deutlich erhöhter Aufwand bei Meldungen an das deutsche Transparenzregister: Wie muss das Management sich vorbereiten?
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