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29.10.2026

Urheberrecht im KI-Zeitalter: SKW Schwarz erstreitet wegweisendes Urteil für Kreativschaffende

Im Rechtsstreit um einen Songtext hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Urteil gefällt, das in die gesamte Musik- und Kreativbranche ausstrahlt. Das OLG gab im Eilverfahren einer durch SKW Schwarz vertretenen Songtexterin Recht, die gegen die unberechtigte Nutzung einer Textpassage aus einem ihrer Songtexte geklagt hatte. Dabei ging die Klägerin sowohl gegen den Digitalvertrieb als auch das Musiklabel einer Rapperin vor.

Das Musiklabel hatte den Track ihrer eigenen Künstlerin über den Digitalvertrieb verbreitet, obwohl darin Textpassagen der Songtexterin ungefragt übernommen worden waren. Die Beklagten rechtfertigten ihre Veröffentlichung dabei mit den Gutachten eines Musiksachverständigen, der festgestellt haben wollte, dass der Song der Klägerin „(M)Eine Geschichte“ mittels künstlicher Intelligenz generiert worden sei. 

Die Musik zum Track der Klägerin war zwar unbestritten mit Suno.ai produziert worden und damit nicht urheberschutzfähig. Nach Ansicht des Gerichts behielt im konkreten Fall aber der urhebergeschützte Text sehr wohl seinen Schutz, auch wenn andere, nicht geschützte oder auch KI-generierte Teile hinzugefügt worden waren.

Auch den Einwand der Beklagten, es liege ein sogenanntes Pastiche vor (eine 2021 im Urheberrecht neu geschaffene Möglichkeit zur kreativen Fortentwicklung und Nutzung bestehender Werke), ließ das OLG nicht gelten. Es fehle bei dem angegriffenen Musiktitel schon offensichtlich an jeglichem für die Annahme einer Pastiche erforderlichen künstlerischen Dialog mit dem Werk der Klägerin.

„Die Entscheidung ist für Urheberinnen und Urheber ein wegweisendes Ergebnis, das weit über den Einzelfall in die gesamte Musikbranche ausstrahlt“, sagt Götz Schneider-Rothhaar, Partner bei SKW Schwarz und Vertreter der Klägerin. „Besonders zu begrüßen ist die Klarstellung, dass auch im Kontext von KI-gestützten Musikproduktionen eine menschliche Schöpfung – so weit erkennbar – urheberrechtlich geschützt ist. Wir haben hier im Übrigen die erste rechtskräftige Entscheidung, die sich nach der jüngsten BGH-Entscheidung zu „Metall auf Metall“ mit den konkreten Voraussetzungen des Pastiche auseinandersetzt. Für die Kreativbranche ist damit klargestellt: Die individuelle Leistung von Autoren und Kreativschaffenden genießt weiterhin einen extrem hohen Schutz.“

Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 11 U 2/26 – rechtskräftig)
Vorinstanz LG Frankfurt (Az. 2-06 O 401/25)

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