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15.07.2025

Personenbezug bei KI-Modellen

15. Juli 2025, Online

In einer Vielzahl von Unternehmen kommen mittlerweile die unterschiedlichsten KI-Modelle zum Einsatz. Sei es direkt in einem KI-System (bspw. ChatGPT oder MS Copilot), oder sei es über eine Programmierschnittstelle (API) zu einer unternehmenseigenen Anwendung. Auch wenn der Fokus weiterhin auf generativen KI-Modellen liegt, ist in allen Fällen die Frage zu klären, ob und inwieweit die Anforderungen des Datenschutzrechts (insbesondere der DS-GVO) zu beachten sind.

Heiß diskutiert wurde insbesondere die Frage, ob ein KI-Modell für sich genommen bereits einen Personenbezug aufweist oder eben nicht. Nachdem die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden bereits mehrfach Stellungnahmen zu dieser Frage veröffentlicht haben, hat sich nunmehr auch der Europäische Datenschutzausschuss mit der Frage beschäftigt und umfassende Erwägungen in seiner Stellungnahme 28/2024 „zu bestimmten Datenschutzaspekten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von KI-Modellen“ veröffentlicht.

Was aber bedeutet ein Personenbezug bei KI-Modellen? Wo kann dies eine Rolle spielen, und inwiefern müssen sich Unternehmen mit dieser Frage auseinandersetzen?

In unserer neuesten Ausgabe der Digital Bites möchten wir diese spannenden und aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht ganz unkomplizierten Fragen näher beleuchten. Hierfür haben wir einige relevante Use Cases vorbereitet, anhand derer wir die aktuellen Brennpunkte der Fragestellung aufgreifen möchten.

 

Was erwartet Sie?

  • Eine kurze Einführung zu den datenschutzrechtlichen Grundlagen beim Einsatz von KI
  • Die Bewertung des Personenbezugs bei KI-Modellen
  • Anwendungsbeispiele und Stolperfallen in der Konsequenz


Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, offene Fragen in unserem Q&A an unsere Experten zu stellen.

Wir freuen uns, Ihnen einen weiteren spannenden digitalen bite, praktisch und kompakt in Ihrer Mittagspause näher bringen zu können. 

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