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Bei allen Fernabsatzverträgen bedarf es einer sog. Widerrufsbelehrung. Zu Fernabsatzgeschäften zählen auch alle Geschäfte, die über Webseiten abgewickelt werden. Bei Nichteinhaltung der rechtlichen Vorgaben besteht das Risiko der Vertragslösung seitens des Kunden und kostenpflichtiger Abmahnungen durch Wettbewerber. Mit der „Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung“, die am 01.04.2008 in Kraft getreten ist, wird nun der Standard dieser Widerrufsbelehrungen geändert. Mehrere Gerichte hatten zuvor die vom Gesetzgeber bislang empfohlene Musterbelehrung für rechtlich unzureichend erklärt.
Konsequenz für die Verlagspraxis:
Es ist zu empfehlen, bestehende Widerrufs- und Rückgabebelehrungen für alle Fernabsatzgeschäfte, insbesondere auch in AGB von Homepages, auf denen Registrierungen oder Bestellungen (Abonnements, Warenlieferungen etc.) des Nutzers möglich ist, unter Verwendung des nunmehr vom Gesetzgeber empfohlenen Musters zu ändern.
Das Muster (Anlage 2 zur BGB-InfoV) ist unter http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/anlage_2_24.html abrufbar.