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17.06.2016
“Der aktuelle Praxisfall – Gewerkschaftswerbung im Betrieb”, in: AG-Info, issue 6/2016, p. 24-27 (publication in German language)
Das Grundgesetz (GG) schützt die gewerkschaftliche Betätigung und die Meinungsfreiheit. Der Arbeitgeber hat das Recht an seinem Eigentum (Betrieb und Betriebsmittel) und ein Interesse daran, dass seine betrieblichen Abläufe nicht von gewerkschaftlichen Aktionen beeinträchtigt werden.