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01.04.2010

Bekanntheitsschutz einer Gemeinschaftsmarke bei Bekanntheit in nur einem Mitgliedsstaat

Der EuGH hat am 09.10.2009 in der Sache „Pago
International“ entschieden, dass eine
Gemeinschaftsmarke, deren Bekanntheit auf das Gebiet
nur eines Mitgliedsstaates beschränkt ist, dennoch in den
unbeschränkten Genuss des Schutzes einer bekannten
Marke im Sinne des Art. 9 Abs. 1 lit. c GMV gelangen
kann. Hiernach kann der Inhaber einer solchen
Gemeinschaftsmarke auch gegen identische oder
ähnliche Marken vorgehen, auch wenn diese für Waren
der Dienstleistungen eingetragen sind, die denen der
bekannten Marke nicht ähnlich sind. Bedeutungsvoll
erscheint bei dieser Entscheidung, dass es sich bei dem
betreffenden Staat um Österreich handelt, das mit seinen
knapp 8,5 Millionen Einwohnern eher zu den kleineren
Mitgliedsstaaten gezählt werden muss.

Der EuGH hat sich in seiner Entscheidung ohne weitere
Erörterung weitestgehend auf die Begründung zu seinem
Urteil „General Motors“ vom 14. September 1999
bezogen und schließt daraus, dass es ausreichend ist, wenn eine Gemeinschaftsmarke in nur einem
Mitgliedsstaat bekannt ist, ohne weitere quantitative
Kriterien aufzustellen.

Dies könnte zu dem Ergebnis führen, dass
beispielsweise eine ausschließlich in Malta oder Zypern
bekannte Marke einen gemeinschaftsweiten
Bekanntheitsschutz genießt. Eine Gemeinschaftsmarke
könnte so theoretisch mit relativ geringem
Werbeaufwand in kleinen Staaten zu einer bekannten
Marke aufgewertet werden, mit der Folge, dass sie
gemeinschaftsweit in den Genuss des
Bekanntheitsschutzes gelangen könnte.

Im Vorfeld der Benutzung oder Anmeldung einer Marke
wird hierdurch im Einzelfall der Rechercheaufwand
erhöht. Existiert nämlich bereits eine identische oder
ähnliche Gemeinschaftsmarke, welche aber nicht für
ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragen ist,
müsste nunmehr dennoch überprüft werden, ob es sich
bei der Gemeinschaftsmarke nicht um eine in
irgendeinem Mitgliedsstaat bekannte Marke handelt.

 

Authors

Markus Fuchs

Markus von Fuchs

Partner

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