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27.04.2023

Vertragswortlaut hin oder her: ohne unternehmerisches Risiko keine „freie Mitarbeit“

Ohne unternehmerisches Risiko gibt es keine "freie Mitarbeit", unabhängig vom Vertragswortlaut. Das Thema Scheinselbstständigkeit bleibt für Unternehmen weiterhin brisant. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem konkreten Fall entschieden, dass selbst bei Vereinbarung von "freier Mitarbeit" eine abhängige Beschäftigung vorliegen kann, wenn eine feste Aufgabenbeschreibung und eine Eingliederung in die Betriebsorganisation vorliegen.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema im neuen Artikel von Alexander Schmid-Lossberg:  

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