Seit der Entscheidung des EuGH vom 14. Mai 2019 (Az. C 55/18) ist Schwung in die Rechtsprechung zur Vergütung von Überstunden gekommen.
Auch wenn sich der EuGH seinerzeit mit einer arbeitszeitrechtlichen Thematik beschäftigt hat, so hat unter anderem das Arbeitsgericht Emden in diversen Entscheidungen (Urteile vom 20. Februar 2020 und 24. September 2020) diese Rechtsprechung zum Anlass genommen, um etablierte Leitlinien des BAG im Hinblick auf die Pflicht zur Vergütung von Überstunden ins Wanken zu bringen.

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