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20.05.2021

Startschuss für elektronische Wertpapiere

Das am 06.05.2021 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) bildet nun den Start für digitale Wertpapiere in Deutschland: künftig können Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe und Anteilsscheine auch rein elektronisch ausgegeben werden. Auch elektronische Aktien sollen zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden. Dies erlaubt auch eine Begebung mittels Blockchain und ähnlicher Technologien - besonders für die Krypto-Welt ein Durchbruch.

Einführung der elektronischen Wertpapiere

Seit einiger Zeit werden Forderungen einer Digitalisierung der Finanzmärkte laut, besonders hervorgerufen durch das Fortschreiten technologischer Entwicklungen, v.a. im Bereich der Distributed-Ledger-Technologie (DLT), zu der auch die Blockchain gehört.. Das Gesetz modernisiert nun das Wertpapierrecht und stärkt diesbezüglich den Finanzstandort Deutschland.

Die Angleichung von herkömmlichen und elektronischen Wertpapieren erfolgt dadurch, dass das Erfordernis der Hinterlegung einer zwingend physischen Urkunde beim Zentralverwahrer entfällt. Es soll nunmehr die Urkunde durch eine Eintragung in ein Wertpapierregister ersetzt werden.

Das eWpG unterscheidet dabei zwischen zwei Arten elektronischer Wertpapiere: erstens, Zentralregisterwertpapiere und zweitens, Kryptowertpapiere. Des Weiteren wird zum einen zwischen der Führung eines zentralen elektronischen Wertpapierregisters durch einen Zentralverwahrer und zum anderen zwischen der Führung von unter anderem durch Distributed-Ledger-Technologie ermöglichten Registern zur Begebung elektronischer Schuldverschreibungen unterschieden.

Weg frei für Kryptowertpapiere

Kryptobasiert sind dann sowohl Ausgabe der Wertpapiere als auch die Führung eines entsprechenden Wertpapierregisters möglich. Dies erfolgt über die Distributed-Ledger-Technologie, also z.B. in der Blockchain. Vorstellbar wäre auch, dass der Emittent das Register selbst führt. Für das Führen eines solchen Registers wird ein Erlaubnisverfahren eingeführt, dessen Überwachung der Register durch die BaFin erfolgen soll.

Praxisausblick

Durch das Gesetz wird der Weg frei für verschiedene elektronische Wertpapiere. Rechtsichere Übertragungen werden durch einen gutgläubigen Erwerb gemäß den Bestimmungen des BGB aufgrund der Registereintragungen ermöglicht. Dies entspricht letztlich der klassischen Übertragung beim Handel mit Wertpapieren.

Nun ist die Hoffnung groß, dass das Gesetz zu einem Modernisierungsschub führt, indem der Wertpapierhandel diversifiziert und durch neue Technologien eine höhere Effizienz ermöglicht wird. Wann sich ein funktionierender Markt für Kryptowertpapiere an den Börsen etabliert, bleibt abzuwarten. Als weiterhin bestehende Probleme erscheinen in dieser Hinsicht die mangelnde Anbindung an einen Zentralverwahrer und Fragen des Europarechts.

Autor/innen

Johannes Schäufele

Johannes Schäufele

Counsel

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Tatjana Schroeder

Dr. Tatjana Schroeder

Partnerin (Of Counsel)

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