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09.12.2020

Die Cannabisindustrie hat ein frühes Weihnachtsgeschenk erhalten und feiert zwei Siege in nur einer Woche

Ein Urteil vom 19. November 2020 (C-663/18), in dem der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied, dass Cannabidiol (CBD)-Produkte nicht mehr als Betäubungsmittel gelten und in gleichem Maße wie andere legale Waren vom freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten profitieren sollten, führte zu einer Überprüfung der vorläufigen Bewertung von CBD durch die Europäische Kommission.

Nach Angaben der European Industrial Hemp Association (EIHA) erhielt diese am 2. Dezember ein Schreiben der Europäischen Kommission, in dem es heißt, dass "Cannabidiol nicht als Droge im Sinne des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 betrachtet werden sollte und daher als Lebensmittel eingestuft werden kann". Erst im vergangenen Sommer hatte die Kommission in einer vorläufigen Entscheidung festgestellt, dass CBD und andere natürliche Hanfextrakte, die aus Hanfblüten hergestellt werden (z. B. in Hanfnahrungsmitteln oder Kosmetika), in der EU als Betäubungsmittel angesehen werden sollten.  

Dieser Durchbruch kommt zur gleichen Zeit wie eine bahnbrechende Entscheidung der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (CND), Cannabis aus dem Anhang IV des Übereinkommens von 1961 zu streichen, der nur Substanzen mit "besonders gefährlichen Eigenschaften" und geringem oder gar keinem therapeutischen Wert enthält. Mit dieser Entscheidung folgte die CND einer Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom Januar 2019. Die CND ist die jährliche Versammlung aller Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen in Wien, um über eine Vielzahl von Fragen im Zusammenhang mit dem globalen Drogenkontrollsystem zu diskutieren und Entscheidungen zu treffen. Die Kommission beschloss mit 27 zu 25 Stimmen und einer Enthaltung, dieser Empfehlung zu folgen. Cannabis und Cannabisharz werden aus der Liste IV des Übereinkommens von 1961 gestrichen, in der sie neben stark süchtig machenden Opioiden wie Heroin aufgeführt waren. Von nun an wird es in Liste I als streng kontrollierte Substanz wie Kokain und Methadon aufgeführt.

Obwohl die Abstimmung als Meilenstein gilt, dürfte sie keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Lockerung der internationalen Kontrollen haben. Es liegt nach wie vor im Ermessen der Regierungen, wie sie Cannabis einstufen. Die Änderung wird jedoch wahrscheinlich die Bemühungen um medizinische Forschung und Legalisierung fördern.

Autor/innen

Margret Knitter

Margret Knitter

Partnerin

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