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17.07.2023

Das Bundesverfassungsgericht hält am Cannabis-Verbot fest

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes besteht das Cannabis-Verbot weiter. Vor knapp 30 Jahren vertrat das Bundesverfassungsgericht bereits die Auffassung, dass die entsprechenden Vorschriften aus dem Betäubungsmittelgesetz verfassungsgemäß seien.

Hintergrund der Entscheidung waren Vorlagen verschiedener Amtsgerichte. Die Gerichte setzten mehrere Strafverfahren, die aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund des Umgangs mit Cannabis-Produkten eingeleitet wurden, aus. Denn die Gerichte hielten das Cannabis-Verbot in Deutschland für verfassungswidrig.

Die Amtsgerichte machten insbesondere geltend, das Cannabis-Verbot greife unverhältnismäßig in diverse Grundrechte ein. Zudem habe sich der Cannabiskonsum inzwischen als weit weniger gefährlich erwiesen als noch ursprünglich angenommen. Auch sei das Suchtpotenzial von Cannabis deutlich geringer als das von Nikotin oder Alkohol.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Richtervorlagen der Amtsgerichte als unzulässig verworfen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts hätten die Richtervorlagen keine neue Sach- oder Rechtslage aufgezeigt. Vor diesem Hintergrund sei eine erneute Befassung nicht erforderlich.

Es sei daneben nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend, dass andere Staaten einen liberaleren Umgang mit Cannabisprodukten anstrebten. Der deutsche Gesetzgeber habe mit der Strafbarkeit des Cannabis-Konsums u.a. Jugendliche schützen wollen. Das Bundesverfassungsgericht kommt zu dem Schluss, dass der Konsum von Cannabis insgesamt weniger gefährlich sei als bislang angenommen. Trotzdem sei bislang nicht belegt, dass der Konsum vollends ungefährlich sei. Auch existiere kein verfassungsrechtlich geschütztes „Recht auf Rausch“. Zuletzt sei es Aufgabe des Gesetzgebers, „Strafnormen gesellschaftlichen Entwicklungen“ anzupassen.

Autor/innen

Karin Deichmann

Dr. Karin Deichmann

Senior Associate

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Margret Knitter

Margret Knitter

Partnerin

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