Cecily Zöllner berät in allen Aspekten des Familien- und Erbrechts. Zu den Schwerpunkten ihrer familienrechtlichen Tätigkeit zählt neben der Geltendmachung und Abwehr von Unterhalts- oder Zugewinnausgleichsansprüchen insbesondere auch die Konzeption von Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Familienrechtliche Angelegenheiten stellen für die Betroffenen nicht nur emotional, sondern auch finanziell eine besondere Belastung dar. Frau Zöllner erarbeitet für ihre Mandantinnen und Mandanten individuelle Lösungen, die nicht nur der emotionalen Situation gerecht werden, sondern insbesondere auch wirtschaftlich nachhaltig tragfähig sind.
Ein Schwerpunkt der erbrechtlichen Tätigkeit von Frau Zöllner liegt im Bereich der Nachfolgeplanung, sei es im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge durch lebzeitige Schenkungen oder durch die vorsorgenden, insbesondere testamentarischen Gestaltungen für den Erbfall. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei stets auf den steuerlichen Auswirkungen der erbrechtlichen Gestaltung. Daneben zählen die gütliche oder streitige Nachlassabwicklung und die Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen zu den ständigen Beratungsfeldern von Frau Zöllner.
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München
- Referendariat am OLG MĂĽnchen (LG MĂĽnchen I)
- Seit 2021 Rechtsanwältin bei SKW Schwarz
01.01.2026, ZErb 01/2026, S. 23–27, mit Alexander Tegge
Anmerkung zum Urteil des BFH vom 04.06.2025 (II R 18/23) zur schenkungsteuerfreien Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR
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