
So werden je nach genutztem Funktionsumfang im Rahmen von Videokonferenzen umfangreich personenbezogene Daten generiert und verarbeitet. Die Datenschutzkonferenz (Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bunds und der Länder, „DSK“) hat aus diesem Grund am 23.10.2020 eine hilfreiche Orientierungshilfe veröffentlicht. Wir stellen hier die wesentlichen Inhalte dar und erläutern diese. In Ergänzung hierzu findet sich auf der Webseite des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW eine zusammenfassende Checkliste sämtlicher Anforderungen.
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