Mit dem Inkrafttreten der neuen EmpCo-Regelungen am 27. September 2026 verändern sich die Anforderungen an die Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation von Unternehmen deutlich. Doch welche Aussagen sind zulässig, wo entstehen rechtliche Risiken und wie können Unternehmen weiterhin glaubwürdig über Nachhaltigkeit kommunizieren?
In einem aktuellen Beitrag für ESB gibt Dr. Daniel Kendziur Einblicke in die aktuellen Herausforderungen rund um Green Claims und zeigt, worauf Unternehmen bei ihrer Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation achten sollten.
Umweltkommunikation unter EmpCo
Besonders relevant sind die neuen Anforderungen an allgemeine Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen, Nachhaltigkeitssiegel sowie Aussagen zu zukünftigen Umweltleistungen. Auch produktbezogene Kompensationswerbung kann rechtliche Risiken bergen. Unternehmen müssen daher sorgfältig prüfen, welche Aussagen sie verwenden und ob diese ausreichend konkret, nachvollziehbar und belegbar sind.
Verstöße können unter anderem Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und gerichtliche Verfahren nach sich ziehen. Unternehmen sollten deshalb ihre bestehende Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation auf mögliche Risiken überprüfen und insbesondere bei neuen Werbemaßnahmen die Anforderungen der EmpCo-Regelungen berücksichtigen.
Glaubwürdig und rechtssicher kommunizieren
Die neuen Vorgaben bieten zugleich die Chance, Umweltkommunikation stärker an messbaren und nachweisbaren Verbesserungen auszurichten. Transparente, präzise und überprüfbare Aussagen können nicht nur rechtliche Risiken reduzieren, sondern auch zu einer glaubwürdigen Nachhaltigkeitskommunikation beitragen.
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