Vertretung von Mandanten gegenüber insolventen Unternehmen
Wir betreuen Gläubiger, deren Geschäftspartner sich in der Krise oder in der Insolvenz befinden.
In dieser Situation gilt es besonders, rechtliche Risiken und unternehmerisches Handeln in Einklang zu bringen. Vertragliche Grundlagen werden klar und soweit möglich insolvenzfest gestaltet. Und im Krisenfall helfen wir dabei, schnell zu handeln, um die unternehmerischen Risiken zu minimieren. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte sowohl außerhalb als auch innerhalb der Insolvenz ihrer Vertragspartner.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Insolvenzanfechtungsrecht. Die Insolvenzanfechtung ist in den vergangenen Jahren durch die Rechtsprechung ausgeweitet worden. Wir beraten unsere Mandanten, präventiv ihr Handeln auf diese Gefahren einzustellen. Wenn es dennoch zur Anfechtung kommt, verteidigen wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich optimal gegen den Insolvenzverwalter.
Sanierungsberatung
„Die Krise ist ein produktiver Zustand, man muss ihr nur den Beigeschmack des Katastrophalen nehmen.“
Dieses Zitat frei nach Max Frisch verwenden wir gern, wenn Unternehmen und Unternehmer eine Krise auf sich zukommen sehen oder sich bereits in einer solchen befinden. Wir unterstützen sie bei der strategischen Neuausrichtung, zeigen Sanierungsmöglichkeiten auf und bewerten Handlungsoptionen. Auch bei einer Sanierung im Insolvenzverfahren begleiten wir unsere Mandanten.
Unseren Mandanten bieten wir den Vorteil, Sanierungskonzepte fachgebietsübergreifend erstellen zu können. Denn die meisten Restrukturierungsfragen sind nur durch das Zusammenwirken mit Steuer-, Arbeits-, Finanz- und Kapitalmarktrechtlern zu lösen.