Worum geht es?

Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) ist ein Verordnungsvorschlag der Europäischen Union zur Schaffung eines einheitlichen und harmonisierten Regulierungsrahmens für Krypto-Assets. Das Ziel besteht darin, den Markt für Krypto-Assets transparenter, sicherer und effizienter zu gestalten. Die Verordnung beinhaltet Regelungen für wertreferenzierte Token, E-Geld-Token und Utility-Token, jedoch nicht für Security Token. 

Unter MiCAR werden verschiedene Regelungen eingeführt, darunter: 

  • Erlaubnispflicht: Emittenten und Anbieter von Krypto-Assets sowie Anbieter bestimmter Krypto-Dienstleistungen müssen eine Erlaubnis beantragen, um ihre Tätigkeiten ausüben zu können. Dadurch wird ein höheres Maß an Vertrauen und Sicherheit für die Investoren geschaffen. 

  • Zentrales Register: Bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Krypto-Asset-Dienstleistungen müssen Unternehmen ihre Tätigkeiten in ein zentrales Register eintragen lassen. Dadurch wird die Transparenz verbessert und die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung reduziert. 

  • Veröffentlichungspflichten: Unternehmen, die Krypto-Assets anbieten, sind verpflichtet, bestimmte Informationen zu veröffentlichen, wie zum Beispiel ein White Paper. Dadurch wird eine umfassende und verständliche Informationsbasis für potenzielle Investoren geschaffen. 

  • Marktmissbrauchsschutz: MiCAR enthält auch Regelungen zum Schutz gegen Marktmissbrauch im Zusammenhang mit Krypto-Assets. Dadurch sollen Manipulationen und betrügerische Aktivitäten verhindert werden. 

Aktueller Stand und Zeitplan

Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) wurde am 24. September 2020 vorgestellt und befindet sich aktuell in der Abstimmungsphase. Die Verordnung soll 18 Monate nach Inkrafttreten Anwendung finden, wobei Ausnahmen möglich sind.  

Wer ist betroffen?

Die Verordnung betrifft alle Unternehmen, die in der Europäischen Union Krypto-Assets ausgeben oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets erbringen, das heißt in erster Linie Finanzunternehmen. Ausnahmen werden in der Verordnung spezifiziert.  

Welche Herausforderungen gibt es?

Die Einführung von MiCAR bringt für Unternehmen, insbesondere im Bereich von Krypto-Assets, einige Herausforderungen mit sich, unter anderem: 

  • Regulatorische Compliance: Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen gemäß den Bestimmungen von MiCAR einholen und die regulatorischen Anforderungen umfassend erfüllen. 

  • Komplexität der Anforderungen: MiCAR umfasst verschiedene Regelungen und Vorgaben, die Unternehmen verstehen und umsetzen müssen. Dies erfordert oft spezifisches Fachwissen und Anpassungen interner Prozesse. 

  • Technologische Anpassungen: Unternehmen müssen möglicherweise ihre IT-Infrastruktur, Sicherheitsmechanismen und Berichtssysteme aktualisieren, um den neuen Standards und Verpflichtungen gerecht zu werden. 

Beratungsprodukte von SKW Schwarz:

Unsere renommierte Kanzlei bietet Unternehmen eine breite Palette von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit MiCAR an: 

  • Rechtsberatung zur Compliance: Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte unterstützen Unternehmen bei der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen von MiCAR und helfen bei der Erlangung von Erlaubnissen und Genehmigungen. 

  • Strukturierung und Gestaltung von Geschäftsmodellen: Wir helfen Unternehmen, ihre Geschäftsmodelle so zu strukturieren und zu gestalten, dass sie den Anforderungen von MiCAR entsprechen. 

  • Technologieberatung: Unsere Expertise im Bereich der Technologie ermöglicht es uns, Unternehmen bei der technologischen Umsetzung von MiCAR-Anforderungen zu unterstützen. 

  • Vertrags- und Dokumentenprüfung: Unsere Anwältinnen und Anwälte prüfen und optimieren Verträge und Dokumente im Zusammenhang mit Krypto-Assets, um den Anforderungen von MiCAR gerecht zu werden. 

  • Schulungen und Workshops: Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen und Workshops an, um Unternehmen über die Auswirkungen von MiCAR zu informieren und das erforderliche Wissen für eine erfolgreiche Umsetzung zu vermitteln. 

Unsere 3 Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Jens  Borchardt

Jens Borchardt

Partner

Johannes  Schäufele

Johannes Schäufele

Counsel

Benjamin  Spies

Benjamin Spies

Partner