Worum geht es?

Der Data Governance Act (DGA) ist eine europäische Verordnung (Verordnung (EU) 2022/868), die umfassende Regelungen hinsichtlich des Zugangs zu und der Nutzung von – personenbezogenen und nicht-personenbezogenen – Daten des öffentlichen Sektors sowie der Rechte Dritter (etwa Geschäftsgeheimnissen und Geistigen Eigentumsrechten) einführt. Zudem enthält der Data Governance Act Regelungen zur Tätigkeit von Diensten für die gemeinsame Datennutzung (sog. “Datenintermediäre” oder auch Datenvermittlungsdienste) sowie Regelungen, die den "Datenaltruismus", das freiwillige Teilen von Daten durch Dritte, fördern sollen. 

Aktueller Stand und Zeitplan

Der Data Governance Act ist am 30. Mai 2022 in Kraft getreten und wird nach einer Umsetzungsphase ab dem 24. September 2023 anwendbar sein.  

Wer ist betroffen?

Der Data Governance Act betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, insbesondere aber solche, die Interesse an der Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors haben, öffentliche Stellen sowie Datenvermittlungsdienste.

Welche Herausforderungen gibt es?

Im Rahmen der Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors unter dem Data Governance Act oder bei der Tätigkeit als Datenvermittlungsdienst müssen Unternehmen bestimmte Anforderungen erfüllen, unter anderem: 

  • Datenzugang und -nutzung: Unternehmen müssen rechtliche und technische Vorgaben beachten, um Zugang zu Daten des öffentlichen Sektors zu erhalten und sie rechtmäßig nutzen zu dürfen, insbesondere Vorgaben zum Datenschutz und -sicherheit.  

  • Beachtung von Rechten Dritter und Geschäftsgeheimnissen: Unternehmen müssen insbesondere sicherstellen, dass sie die Rechte Dritter, wie geistige Eigentumsrechte und Geschäftsgeheimnisse, beachten, wenn sie Daten unter dem Data Governance Act nutzen. 

  • Datenvermittlungsdienste: Anbieter von Datenvermittlungsdiensten müssen transparente Prozesse etablieren und die Rechte Dritter beachten, um einen fairen und sicheren Datenhandel zu gewährleisten. 

Beratungsprodukte von SKW Schwarz:

Als spezialisierte Kanzlei bieten wir Unternehmen eine Reihe von Rechtsberatungsprodukten an, um sie bei der Umsetzung des Data Governance Act zu unterstützen. Unsere Leistungen umfassen: 

  • Compliance-Prüfung: Wir überprüfen Ihre Datenmanagementpraktiken auf Konformität mit den Anforderungen des Data Governance Act und bieten Lösungen zur Schließung von Compliance-Lücken. 

  • Vertragsgestaltung und -überprüfung: Wir gestalten und überprüfen Verträge und Vereinbarungen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des Data Governance Act entsprechen. 

  • Schulungen und Sensibilisierung: Wir bieten Schulungen und Workshops an, um Ihr Team über die Bestimmungen des Data Governance Act zu informieren und das Bewusstsein für Datenschutzanforderungen zu schärfen. 

  • Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche: Wir vertreten Sie in Rechtsstreitigkeiten und unterstützen Sie bei Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Data Governance Act. 

Unsere 3 Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Jens  Borchardt

Jens Borchardt

Partner

Dr. Karin  Deichmann

Dr. Karin Deichmann

Senior Associate

Benjamin  Spies

Benjamin Spies

Partner