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26.09.2017

Zollseminar „Unerfreuliche Zollentscheidung – Was nun?“

Unternehmen erhalten gelegentlich unerwünschte Post vom Zoll, sei es die Nacherhebung von Zöllen, die Ablehnung eines Antrages oder sonstige Verwaltungsmaßnahmen. Wie können Sie hierauf reagieren, wenn Ihr Unternehmen betroffen ist? Welche Möglichkeiten haben Sie und was „lohnt sich“? Das vorliegende Seminar wird den Teilnehmern einen Überblick vermitteln, wie sie sich gegenüber der Zollverwaltung verhalten dürfen, welche Rechte sie haben und was hierbei insbesondere zu beachten ist, wenn sie sich gegen eine unliebsame Zollentscheidung zur Wehr setzen möchten. Hierbei werden die Referenten anhand von verschiedenen Praxisbeispielen die grundlegenden Rechte und zu beachtenden förmlichen Voraussetzungen der einzelnen Verfahren skizzieren und praktische Hinweise geben, wobei auch strategische Überlegungen zur Best-Practice bei Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit dem Zoll berücksichtigt werden. Gegenstand sind somit der Ablauf von Einspruchs- und Klageverfahren, Erstattungsverfahren sowie die Antragsstellung für Zollbewilligungen und Ausfuhrgenehmigungen. Darüber hinaus bieten die Referenten den Teilnehmern an, konkrete Fragestellungen aus ihrem Unternehmen zu erörtern.

Veranstaltungsdatum:
Dienstag, 26. September 2017
von 15:00 bis 17:00 Uhr 

Veranstaltungsort:
Verein Hamburger Exporteure e.V.
Sonninstr. 28, 4. OG
20097 Hamburg

Referenten:
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Sparr LL.M., SKW Schwarz Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Sven Pohl, SKW Schwarz Rechtsanwälte