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25.01.2017

Voraussetzungen für eine B2B-Website

Das Oberlandesgericht Hamm (Urt. v. 16.11.2016 – 12 U 52/16, rechtskräftig) hat Voraussetzungen für eine nur auf B2B-Geschäft ausgerichtete Website dargestellt, die Pflichten für Verbrauchergeschäfte nicht erfüllen muss. Die Beschränkung eines Internetangebots auf Gewerbetreibende ist zwar möglich. Dafür gelten aber hohe Anforderungen: Neben deutlichen Hinweisen an geeigneter Stelle muss sichergestellt sein, dass keine Verträge mit Verbrauchern in nennenswertem Ausmaß abgeschlossen werden. Sollen Nutzer eine gewerbliche Nutzung bestätigen, muss dies klar und hervorgehoben erfolgen. Ein Verweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen genügt dafür grundsätzlich nicht. Weil die konkrete Website diese Anforderungen nicht vollständig erfüllte, war ein Verbraucherverband mit seiner Unterlassungsklage erfolgreich.

Auf der Website angebotene Leistungen konnten privat und gewerblich genutzt werden. Hinweise auf ein Angebot nur an Gewerbetreibende konnten zu leicht übersehen werden. Auch der Hinweis bei der Nutzerregistrierung auf das Angebot nur an Unternehmer war nicht deutlich hervorgehoben. Zwar musste ein Nutzer zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch seinen gewerblichen Nutzungsstatus bestätigen. Das genügt nach Auffassung des Gerichts aber nicht, weil ein Verbraucher dort nur mit zu akzeptierenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechnet. Da die Website die Anforderungen für Verbrauchergeschäfte nicht erfüllte, untersagte das Gericht den Weiterbetrieb. Die Klage hatte einer von rund 80 klagebefugten Verbraucherschutzverbänden eingereicht, die neben Marktkonkurrenten solche Unterlassungsansprüche verfolgen können.

Praxistipp:

Die Ausrichtung einer Website nur auf B2B-Kunden muss nach den hohen Anforderungen der Rechtsprechung so klar und deutlich sein, dass diese Beschränkung nicht übersehen werden kann. Sonst muss die Website alle Anforderungen für Verbrauchergeschäfte (Informations- und Darstellungspflichten, Widerrufsrecht, etc.) erfüllen.

Autor/innen

Martin Schweinoch

Martin Schweinoch

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