Alle News & Events anzeigen

10.10.2016

Verurteilung des Düsseldorfer Kunstberaters Helge Achenbach wegen Betrugs vom Bundesgerichtshof weitgehend bestätigt

Wie die Pressestelle am 27.9.2016 bekanntgab, hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 28.4.2016 (Az 4 StR 317/15) die Verurteilung des Kunstberaters Helge Achenbach durch die Vorsinstanz vom 16.3.2015 weitgehend bestätigt. Das Landgericht Essen hatte ihn wegen Betrugs in 18 Fällen, davon in vier Fällen in Tateinheit mit Untreue, sowie wegen versuchten Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts betrieb der Angeklagte ein Unternehmen auf dem Gebiet des Kunsthandels in Düsseldorf. In diesem Rahmen stand er im Zeitraum zwischen 2009 und 2013 in Geschäftsbeziehungen u.a. mit  Berthold Albrecht (Aldi) und Christian Böhringer (Pharma), die eine Kunstsammlung sowie eine Oldtimersammlung aufbauen wollten. Zwischen den Unternehmern und dem Achenbach wurde vereinbart, dass der Angeklagte für sie nach hochrangigen Kunstwerken und Oldtimern Ausschau hielt und möglichst günstige Preise verhandelte. Sobald die Unternehmer dem ausgehandelten Preis verbindlich zugestimmt hatten, sollte der Achenbach verpflichtet sein, das jeweilige Kunstwerk oder den Oldtimer zu erwerben und anschließend an die Unternehmer zu dem günstig verhandelten Einkaufspreis „weiterzureichen“. Sein Verdienst sollte in einer aus dem Einkaufspreis errechneten Provision bestehen. Entgegen dieser Vereinbarung machte der Kunstberater jedoch gegenüber den Unternehmern falsche Angaben über seine Ankaufspreise und rechnete diese und seine Provision überhöht ab. Das Landgericht hatte den Betrugsschaden von knapp 21 Millionen Euro anhand der Differenz zwischen dem tatsächlichen Einkaufspreis und dem von den Unternehmern erstatteten Einkaufspreis bestimmt und die überhöhten Provisionen hinzugerechnet.

Achenbach hatte mit seiner Revision vor allem geltend gemacht, das Landgericht habe den im Rahmen des Betrugstatbestandes festzustellenden Vermögensschaden nicht zutreffend ermittelt, da die Kunstwerke tatsächlich den Wert der  weiterberechneten (erhöhten) Einkaufspreise gehabt hätten.

Der 4. Strafsenat hat das Verfahren hinsichtlich zweier Fälle aus prozessökonomischen Gründen eingestellt und in drei weiteren Fällen die Strafverfolgung auf den Vorwurf des Betrugs beschränkt, weshalb die tateinheitliche Verurteilung wegen Untreue wegfiel. Die danach verbleibende Verurteilung von Achenbach wegen Betrugs in 16 Fällen hat der Senat bestätigt und die Gesamtstrafe bestehen lassen.

Die Schadensberechnung des Landgerichts hat der BGH in den verbleibenden Fällen nicht beanstandet, da Gegenstand der Täuschung nicht der Wert der jeweiligen Kaufgegenstände war, sondern der Umfang der bei Erfüllung des erteilten Kaufauftrages angefallenen Aufwendungen, deren vollständiger Ersatz aufgrund der Rahmenvereinbarung in Verbindung mit den erteilten Kaufaufträgen geschuldet war.

Nach 27 Monaten Haftverbüßung ist Achenbach mittlerweile seit einem Monat Freigänger und arbeitet in der Diakonie von Düsseldorf Kaiserswerth. Zivilrechtlich ist er erstinstanzlich bereits letztes Jahr in zwei Prozessen zu 20,6  Millionen Euro Schadensersatz verurteilt worden, beide Urteile wurden jedoch angefochten.

Autor/innen

Dorothee Altenburg

Dr. Dorothee Altenburg

Partnerin

Profil anzeigen