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02.08.2021

Update: Das MoPeG Ist nun final beschlossen, wird allerdings mit seiner Inkraftsetzung verschoben

Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag auch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) beschlossen. Wir berichteten bereits hier.

Verschiebung des Inkrafttretens

Das MoPeG wird nun allerdings erst am 01.01.2024 verbindlich in Kraft treten. Es hat auf den letzten Metern noch kleinere Änderungen in Abweichung vom Regierungsentwurf erfahren. Die finale Gesetzesfassung enthält im Vergleich zum Regierungsentwurf einige wenige inhaltliche und im Übrigen hauptsächlich redaktionelle Änderungen. Die größte Änderung hat das MoPeG auf den letzten Metern darin erfahren, dass das Inkrafttreten nicht wie ursprünglich geregelt am 01.01.2023, sondern erst zum 01.01.2024 erfolgen soll. Hierdurch soll den Bundesländern mehr Zeit für die technischen und organisatorischen Vorkehrungen zur Schaffung des neu eingeführten Gesellschaftsregisters für die GbR eingeräumt werden.

Fazit:

Mit der nun beschlossenen MoPeG-Fassung ist Zeit gewonnen, sich auf die Regeln vorzubereiten. Inhaltlich geändert hat sich an der Bewertung nichts. 

Autor/innen

Tatjana Schroeder

Dr. Tatjana Schroeder

Partnerin (Of Counsel)

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