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04.02.2010

Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle

Die Kommission hat die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil die deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz nicht “völlig unabhängig” seien. So verlange es die EU-Datenschutzrichtlinie. Tatsächlich sind einige Aufsichtsbehörden nicht eigenständig, sondern in Ministerien eingegliedert.
Am 13.11.2009 stellte der Generalanwalt Ján Mázak sei-en Schlussantrag. Danach habe die Kommission den Nachweis der Abhängigkeit der deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz von Regierungsstellen nicht geführt: “Sie hat weder das Versagen des Aufsichtssystems noch eine ständige Praxis der Aufsichtsbehörden nachgewiesen, die einen Missbrauch ihrer Befugnisse darstellt und dazu führt, dass die Datenschutz-Kontroll-stellen die ihnen zugewiesenen Aufgaben nicht in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen.“ Häufig folgt das Gericht den Schlussanträgen. Es spricht deshalb einiges dafür, dass es bei der bisherigen Struktur bleibt.

Autor/innen

Wulf Kamlah

Dr. Wulf Kamlah

Of Counsel

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