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02.09.2020

Stufe 2 der Gamesförderung auf Bundesebene gezündet – Großvolumige Förderung läuft an!

Lange hat die deutsche Gamesindustrie darauf gewartet, nun ist es soweit. Nachdem im Frühjahr – wir berichteten – die Notifizierung der „großen“ Gamesförderung durch die EU-Kommission erfolgte, veröffentlichte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nun den Förderaufruf und die Förderrichtlinie sowie einen Zeitplan.

Nun stehen insgesamt bis zu EUR 250.000.000,-- für die Förderung der Prototypenentwicklung und der Produktion von Games („Projekt“) bereit. Je Projekt können bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten als nicht-rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Die jeweilige Höhe der Bezuschussung variiert mit der Höhe der veranschlagten Entwicklungskosten. Im Rahmen der Prototypenförderung werden Projekte mit Entwicklungskosten zwischen EUR 30.000,-- und EUR 400.000,-- mit maximal 50% der Entwicklungskosten gefördert. Für die Produktionsförderung gelten andere Beträge: Projekte mit Entwicklungskosten zwischen EUR 100.000,-- und EUR 2.000.000,-- werden mit 50% gefördert. Über diesem Betrag sinkt die Förderquote degressiv auf 25% für Projekte mit Entwicklungskosten über EUR 8.000.000,--. Projekte mit Entwicklungskosten über EUR 40.000.000,-- werden einer gesonderten Begutachtung unterzogen.

Was sind die Voraussetzungen für die Gamesförderung?

Natürlich ist die Förderung an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Bei der Prototypenförderung muss ein Eigenanteil von mindestens 20% der zuwendungsfähigen Kosten erbracht werden. Für die Produktionsförderung richtet sich der Eigenanteil nach der Unternehmensgröße und liegt zwischen 30% und 50%. Der Förderantrag kann jeweils nur von dem für die Entwicklung leitend verantwortlichen Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Inland gestellt werden („Regionalbezug“). Der Regionalbezug muss für die gesamte Projektlaufzeit bestehen bleiben. Das Projekt darf bei Antragstellung noch nicht angelaufen sein, bereits angefallene Kosten werden nicht berücksichtigt.

Zudem ist Voraussetzung für die Förderfähigkeit das Bestehen eines umfassenden Kulturtests. So muss zum einen ein gewisser inhaltlicher Bezug zum deutschen Kulturerbe bestehen und zum anderen müssen auch die Entwicklung/Produktionen einen territorialen Bezug zu Deutschland haben. Zuletzt muss das Spiel selbst „innovativ“ in einer gestalterischen, kreativen oder technologischen Hinsicht sein.

Nötig ist zudem das Vorliegen einer Referenzentwicklung. Handelt es sich um ein Debütprojekt wird gesondert geprüft, ob eine Förderung in Betracht kommt. Die Finanzierung des Projekts muss sichergestellt sein und nachgewiesen werden. Ebenso muss die Mittelverwendung dem Bundesministerium gegenüber nachgewiesen werden. Die Kombination der Bundesförderung mit anderen Förderungen ist im Rahmen der Bedingungen der Förderrichtlinie und damit insbesondere im Rahmen des notwendigen Eigenanteils möglich.

Einen Überblick über die zuwendungsfähigen Kosten gibt der Förderaufruf. Die Förderrichtlinie findet sich hier. Anträge können ab dem 28. September 2020 gestellt werden. Die Projekte können frühestens am 01. Dezember 2020 begonnen werden.

Das alles sind erfreuliche Nachrichten für den Games-Standort Deutschland und hoffentlich der Startschuss und Türöffner für viele auch international erfolgreiche Games. Wir bleiben am Ball und werden weiter berichten. Bei Fragen stehen wir Euch gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Autor/innen

Maximilian König

Maximilian König

Counsel

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Moritz Mehner

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