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25.03.2021

Stillstand im Suezkanal

Die Havarie des Containerschiffs „Ever Given“ stellt Absender, Frachtführer sowie Empfänger vor zahlreiche Probleme. Mögliche Ansprüche sollten gesichert werden.

Seit Mittwoch ist der Suezkanal durch das 400m lange Containerschiff „Ever Given“ der Reederei Evergreen Marine blockiert. Nach derzeitigen Erkenntnissen war es vermutlich im Zuge eines Sandsturms und eines Stromausfalls an Bord manövrierunfähig geworden, vom Kurs abgekommen und auf Grund gelaufen. Die Bergungsarbeiten laufen schleppend und es ist nicht abzusehen, wann der Verkehr im Kanal wiederaufgenommen werden kann. Zahlreiche Schiffe sind im Kanal gefangen oder warten auf eine Durchfahrt. Durch den Kanal werden ca. 12% des weltweiten Handelsvolumens transportiert, da der Kanal den etwa 7.000 Kilometer längeren Weg zwischen Asien und Europa stark verkürzt. Bereits jetzt ist abzusehen, dass dieser Vorfall nicht unerhebliche Auswirkungen für die Supply-Chains in Europa haben wird, wenn man bedenkt, dass mehr als 50 Schiffe am Tag  den Suezkanal im Normalbetreib passieren.

Sowohl für Absender, Frachtführer und Empfänger ergeben sich durch die „Blockade“ von nicht absehbarer Dauer zahlreiche Probleme, insbesondere aufgrund von Störungen der Lieferketten. Die Transportwege sind unterbrochen und der Markt reagiert bereits durch einen sprunghaften Anstieg der Ölpreise. Reedereien sprechen von etwa USD 100.000,00 Schaden pro Tag bei einem wartenden großen Containerschiff. 

In Anbetracht der zahlreichen Unsicherheiten für alle Absender (z.B. Verkäufer), Empfänger (z.B. Käufer), Frachtführer und Spediteure sind nun besonders die kauf-, versicherungs- und frachtrechtlichen Ansprüche zu prüfen und zu sichern. Die rechtlichen Probleme werden erheblich und von Fall zu Fall unterschiedlich sein, wie z.B. die Frage des anwendbaren Rechts für die Durchsetzung oder Abwehr von Regressansprüchen. Bereits jetzt sollte die Sicherung von Ansprüchen (z.B. durch Haftbarhaltungen und Mahnungen) im Vordergrund stehen, um insbesondere die transportrechtlichen (Ausschluss-)Fristen bei Lieferfristüberschreitung und Verzug zu sichern. Für die Absender und Empfänger ist die Prüfung der Versicherungsbedingungen empfehlenswert, ob selbst im Fall eines unabwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt) und damit einhergehender transportrechtlicher Haftungsausschlüsse, gleichwohl Deckungsschutz besteht. Auf jeden Fall sollten Absender und Empfänger ihren Versicherern mögliche Schäden anzeigen.

Autor/innen

Niels Witt

Dr. Niels Witt

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Mareike Alen

Mareike van Alen

Senior Associate

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