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25.08.2020

Startschuss für elektronische Wertpapiere

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, dessen Verabschiedung noch 2020 geplant ist, soll elektronische Inhaberschuldverschreibungen möglich machen. Diese könnten dann auch mittels Blockchain und ähnlicher Technologien ausgegeben werden. Für die Krypto-Welt könnte dies einen Durchbruch bedeuten.

Elektronische Inhaberschuldverschreibung als erstes elektronisches Wertpapier

Das Fortschreiten technologischer Entwicklungen, insbesondere im Bereich der Distributed-Ledger-Technologie (DLT), zu der auch die der Blockchain gehört, haben bereits seit geraumer Zeit Forderungen nach einer Digitalisierung der Finanzmärkte laut werden lassen. Der am 11. August 2020 veröffentlichte Gesetzesentwurf soll nun das Wertpapierrecht in dieser Hinsicht modernisieren und den Finanzplatz Deutschland stärken.

Herkömmliche und elektronische Inhaberschuldverschreibungen sollen dadurch angeglichen werden, dass nicht mehr zwingend eine physische Urkunde beim Zentralverwahrer hinterlegt werden muss. Stattdessen soll bei Inhaberschuldverschreibungen nunmehr die Urkunde durch eine Eintragung in ein Wertpapierregister ersetzt werden. Aktien und andere Wertpapiere sind von dem Gesetzesentwurf aber noch ausgenommen.

Weg frei für Krypto-Inhaberschuldverschreibungen

Sowohl die Ausgabe der Wertpapiere als auch die Führung eines entsprechenden Wertpapierregisters sind kryptobasiert über Distributed-Ledger-Technologie, also z.B. in der Blockchain, möglich. Denkbar wäre auch, dass der Emittent das Register selbst führt; die Verantwortlichen sollen dafür eine Erlaubnis erwerben müssen. Zudem soll ein zentrales Register für elektronische Wertpapiere eingeführt werden. Die Überwachung der Register soll durch die BaFin erfolgen.

Praxisausblick

Durch das Gesetz würde der Weg frei für verschiedene elektronische Inhaberschuldverschreibungen. Rechtsichere Übertragungen würden durch einen gutgläubigen Erwerb aufgrund der Registereintragungen ermöglicht. Dies entspricht letztlich der klassischen Übertragung beim Handel mit Wertpapieren.

Ob der Gesetzesentwurf im aktuellen Stand ohne größere Änderungen das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen wird, lässt sich noch nicht sagen. Es bleibt aber zu hoffen, dass das Gesetz zu einem Modernisierungsschub führen wird, indem der Wertpapierhandel diversifiziert und durch neue Technologien eine höhere Effizienz ermöglicht wird.

Autor/innen

Johannes Schäufele

Johannes Schäufele

Counsel

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