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12.06.2015

SKW Schwarz vor HABM erfolgreich: „Die Wanderhure“ darf weiterwandern

Der Titel „Die Wanderhure“ verstößt nicht gegen die guten Sitten und ist als Marke eintragungsfähig. Mit Entscheidung vom 29. Mai 2015 wies die Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modell), kurz HABM, die Beanstandung der Gemeinschaftsmarke „Die Wanderhure“ zurück. Im Sinne der von SKW Schwarz vertretenen Autoren und des Verlags Droemer Knaur bestätigte die Kammer wörtlich: „Die Gemeinschaftsmarkenanmeldung wird zum Weiterwandern zugelassen“. Die Prüferin des HABM hatte gegen die Markenanmeldung unter anderem vorgebracht, der Wortbestandteil „Hure“ sei „ein vulgärer und unanständiger Ausdruck und ein anstößiges Schimpfwort“, dem wegen Sittenwidrigkeit die Eintragung zu versagen sei.

Dem hielt die Beschwerdekammer des HABM unter Verweis auf den Inhalt des mit „Die Wanderhure“ betitelten Romans entgegen, die Wanderhure des 15. Jahrhunderts sei als „eine spezialisierte Gruppe von Dienstleistungserbringerinnen“ zu verstehen. Im gegenwärtigen Sprachgebrauche existiere der Begriff „Wanderdienstleistungserbringerin“ ebenso wenig wie „das in ihm beschriebene soziale Phänomen“. Daher vermische die angefochtene Entscheidung (zur Markeneintragung) „die Erwähnung eines Phänomens mit dem Phänomen selbst“ und somit „die Unterscheidung von Fact und Fiction“.

Sittenwidrig sei eine Wortmarke mit Bezug zur Prostitution nur dann, wenn Einzelpersonen oder eine Personengruppe diskriminiert oder der Lächerlichkeit preisgegeben würden. Als Maßstab legt die Beschwerdekammer des HABM hier „die Werteordnung des europäischen Rechts“ und nicht ein „Sprachgesetzbuch zur Unterdrückung von Schimpfwörtern“ an.

Fazit des Amtes: „Die Wanderdame darf also weiterwandern“.

Die Entscheidung im Volltext ist zugänglich unter folgendem Link: https://oami.europa.eu/copla/trademark/data/01291762/download/CLW/APL/2015/DE/2889-2014-4.pdf

Berater Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH & Co. KG und der Autoren: 
SKW Schwarz Rechtsanwälte: Dr. Konstantin Wegner, Margret Knitter, LL.M. (Federführung),
Fachbereich Gewerblicher Rechtsschutz

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