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20.02.2018

SKW Schwarz vertritt ANWR GARANT International erfolgreich im Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GARANT SCHUH + MODE

SKW Schwarz Rechtsanwälte hat die ANWR GARANT International GmbH erstinstanzlich erfolgreich in einem Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der GARANT SCHUH + MODE AG vertreten. In dem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 31 O 5/13) ging es um die Bestimmung der angemessenen Barabfindungen der ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der GARANT SCHUH + MODE nach der Verschmelzung mit der ANWR GARANT. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Ende 2012 war die GARANT SCHUH + MODE AG mit der ANWR GARANT International GmbH (damals ANWR GARANT International AG) verschmolzen worden. Der Verschmelzungsvertrag enthielt u.a. die Angabe, dass Verschmelzung und Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der GARANT gleichzeitig erfolgen. Am 27. August 2012 beschloss die Hauptversammlung der GARANT AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ANWR GARANT, die zu diesem Zeitpunkt mehr als 90 Prozent der Aktien der GARANT AG hielt. Die den Minderheitsaktionären zu gewährende Barabfindung wurde wie folgt festgelegt: 13,60 € je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01, 16,96 € je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39, 34,00 € je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41, 13,51 € je GARANT Stammaktie.

Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre machten im Januar 2013 geltend, die Barabfindungen seien nicht angemessen gewesen und höher anzusetzen. Die ANWR GARANT war der Auffassung, sie seien angemessen und orientierten sich zulässigerweise am Ertragswert des Unternehmens.

Das Landgericht Düsseldorf wies nach über fünf Jahren Verfahrensdauer und nach Bestellung eines Gerichtsgutachters, dessen Bewertung sich um weniger als 5 % von den im Rahmen des Squeeze-outs gezahlten Barabfindungen unterschied, die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung insgesamt zurück. Zuvor war ein Vergleich, der das Verfahren unter Beteiligung auch des Vertreters der außenstehenden Aktionäre zum Ende der ersten Instanz final beenden und dadurch zu einer Erhöhung der Barabfindungsbeträge hätte führen können, am Widerstand einzelner Antragsteller gescheitert.

Ein Team von SKW Schwarz unter Leitung von Dr. Tatjana Schroeder begleitete ANWR GARANT auch in dem Spruchverfahren. Die Kanzlei hatte die ANWR GROUP eG bereits beim Erwerb von GARANT SCHUH + MODE AG einschließlich des damit verbundenen Übernahmeangebots und dem folgenden umwandlungsrechtlichen Squeeze-out der GARANT SCHUH + MODE AG beraten. Gemeinsam mit der KPMG AG hatte die Kanzlei zudem den Hauptaktionärsbericht entworfen, der die Barabfindungen festgelegt hat, welche das Landgericht Düsseldorf jetzt als richtig bestätigte.

Berater ANWR GARANT International GmbH:
SKW Schwarz Rechtsanwälte, Frankfurt a.M.: Dr. Tatjana Schroeder, Julian Westpfahl (beide Partner)

Autor/innen

Tatjana Schroeder

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Julian Westpfahl

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