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30.05.2017
SKW Schwarz veröffentlicht Einführung zum neuen Bundesdatenschutzgesetz
Es soll einerseits die Regelungsspielräume der DS-GVO gestalten und andererseits die EU-Richtlinie zum Datenschutz bei der Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten im deutschen Recht umsetzen. Das DSAnpUG-EU enthält ein vollständig neues Bundesdatenschutzgesetz („BDSG-neu“) und Änderungen in weiteren Gesetzen (Bundesverfassungsschutzgesetz, MAD-Gesetz, Sicherheitsüberprüfungsgesetz). Das DSAnpUG-EU wurde vom Bundestag am 27.04.2017 und vom Bundesrat am 12.05.2017 beschlossen. Zusätzlich sind bereichsspezifische Datenschutzregelungen in vielen deutschen Gesetzen an die DS-GVO anzupassen, was erst zukünftig in einem weiteren Gesetz („Omnibusgesetz“) erfolgen soll.
Die Regelungen des DSAnpuG-EU und des BDSG-neu sind teilweise umstritten. Fraglich ist insbesondere, ob sie mit der DS-GVO vereinbar sind. Diese Einzelfragen werden zwischen der EU und Deutschland diskutiert und verhandelt werden und müssen ggf. durch den EuGH entschieden werden. Unternehmen in Deutschland müssen sich mit dem BDSG-neu auseinandersetzen und dessen Auswirkungen auf laufende Umsetzungsprojekte zur DS-GVO bewerten. SKW Schwarz hat eine erste Auswertung der neuen Regelungen insbesondere aus Sicht von Unternehmen vorgenommen und stellt diese zum Download bereit.
IT-Ticker Sonderausgabe „Das neue Bundesdatenschutzgesetz“
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