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04.07.2018

SKW Schwarz berät Sony bei der Auflösung des Joint Ventures mit der DEAG Classics AG

SKW Schwarz Rechtsanwälte hat die Sony Music Entertainment Germany GmbH bei der Veräußerung von 49 % der Aktien der DEAG Classics AG sowie dem Erwerb der Raymond Gubbay Limited beraten. Erwerber der Anteile ist die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, die mit dem Rückerwerb künftig wieder alle Anteile an der DEAG Classics hält.

Im Rahmen der Transaktion erwarb Sony Music von der DEAG Classics zugleich sämtliche Anteile an der Raymond Gubbay Limited, die damit unter dem Dach der Sony verbleibt. Die gemeinsamen Projekte von Raymond Gubbay Limited und Unternehmen der DEAG Gruppe sollen fortgeführt werden.

Sony Music Entertainment Germany GmbH ist ein Geschäftsbereich von Sony Music Entertainment, einem weltweit führenden Musikunternehmen, das zu den drei großen Major Labels gehört. Sie ist mit Repertoire-Gesellschaften und kreativen A&R-Einheiten im deutschsprachigen Raum aktiv. Zu dem weit gefächerten Portfolio gehören deutsche Musiker ebenso wie internationale Superstars.

Raymond Gubbay Ltd wurde 1966 von Raymond Gubbay gegründet und gilt als einer der führenden Anbieter von Live-Musik, Ballett und Events in Großbritannien. Das Unternehmen präsentiert regelmäßig mehr als 500 Vorstellungen pro Jahr in London.

SKW Schwarz hatte Sony bereits bei dem Erwerb der Beteiligung an der DEAG Classics beraten.

Berater Sony Music Entertainment Germany GmbH:
SKW Schwarz Rechtsanwälte: Dr. Sebastian Graf von Wallwitz

Autor/innen

Sebastian Wallwitz

Dr. Sebastian Graf von Wallwitz

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