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06.08.2019

SKW Schwarz berät KOS beim Erwerb der Charleston Holding von EQT

SKW Schwarz Rechtsanwälte hat den italienischen Anbieter von Pflegeheimen KOS S.p.a. beim Kauf der Charleston Holding GmbH, Füssen, von der EQT Infrastructure II Fund S.a r.l. beraten.

Bildrechte: upixa – fotolia.com

KOS, eine Tochtergesellschaft der börsennotierten CIR Group, übernimmt 100 Prozent der Anteile an Charleston. Das Transaktionsvolumen beträgt ca. 90 Millionen Euro, beinhaltet aber nicht das Immobilienportfolio von Charleston. Der Abschluss der Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der üblichen behördlichen Freigaben und wird für Ende Oktober 2019 erwartet.

KOS ist einer der führenden italienischen Anbieter im Bereich Pflegeheime. Das 2002 von der CIR Group gegründete Unternehmen betreibt Einrichtungen für Langzeitpflege sowie Diagnostik und Onkologie in Italien, UK und Indien und ist zudem im Bereich Krankenhausmanagement tätig. In 2018 generierte die Gruppe einen Jahresumsatz von rund 545 Millionen Euro. Mit der Übernahme von Charleston steigt die Anzahl der von KOS verwalteten Einrichtungen von 85 auf 132, die insgesamt mehr als 12.000 Betten umfassen, und die Zahl der Beschäftigten auf rund 11.200. Mit dem Erwerb expandiert KOS nunmehr erstmals auch nach Deutschland.

Die Charleston Holding ist ein führender deutscher Betreiber von Wohn- und Pflegezentren, ambulanten Pflegediensten und Tagespflegeeinrichtungen. An 47 Standorten in fünf Bundesländern bietet das Unternehmen mehr als 4.000 Betten für pflegebedürftige Menschen. Charleston erwirtschaftete 2018 einen Umsatz von rund 152 Millionen Euro.

Ein überörtliches Team von SKW Schwarz unter Federführung von Dr. Sebastian Graf von Wallwitz hat KOS sowohl bei der Transaktion an sich, als auch im Hinblick auf die komplexen immobilien- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte beraten. In dem Mandat arbeitete SKW Schwarz mit der Mailänder TerraLex Partnerkanzlei Carnelutti zusammen, über die auch der Mandatskontakt zustande gekommen war.

Berater KOS:

SKW Schwarz Rechtsanwälte, München: Dr. Sebastian Graf von Wallwitz, LL.M. (Federführung, Gesellschaftsrecht/M&A), Dr. Matthias Nordmann, M.A. (Datenschutzrecht), Margret Knitter, LL.M. (Gewerblicher Rechtsschutz), Dr. Petra Steinheber (Counsel, Immobilienrecht), Marion Anzinger (Counsel, Gesellschaftsrecht/M&A), Eva Bonacker (Counsel, Gesellschaftsrecht/Kartellrecht), Hanna Karl (Counsel, Arbeitsrecht), Wilhelm Freiherr von Feilitzsch (Associate, Gesellschaftsrecht/Commercial), Nikolai Schmidt (Associate, IT-Recht/Datenschutzrecht)

SKW Schwarz Rechtsanwälte, Berlin: Dr. Klaus Jankowski (Immobilienrecht, Sozialversicherungsrecht), Friedemann Scholten, LL.M. (Counsel, Immobilienrecht)

Carnelutti, Mailand: Carlo Pappalettera, Alessandro Asti

Autor/innen

Marion Anzinger

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Eva Bonacker

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Klaus Jankowski

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Sebastian Wallwitz

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