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26.01.2016

„Sind deine Freunde schon bei Facebook?“ verstößt gegen Wettbewerbsrecht

Facebook hat zwar seine Praxis geändert und gibt neuen Nutzern nun Einfluss darauf, an wen Einladungen gesendet werden. Im Urteil vom 14.01.2016 (Az.: I ZR 65/14 - Freunde finden) trifft des Bundesgerichtshof (BGH) gleichwohl grundlegende Aussagen: Mit der früheren Facebook-Funktion „Freunde finden“ versendete Einladungs-E-Mails an Personen, die noch keine Facebook-Mitglieder sind, sind als belästigende Werbung wettbewerbsrechtlich unzulässig. Facebook hat Nutzer im Registrierungsvorgang (Stand November 2010) für die Funktion „Freunde finden“ über Art und Umfang der Nutzung importierter Kontaktdaten irregeführt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband war mit seiner Unterlassungsklage in allen Vorinstanzen erfolgreich, was der BGH nun bestätigt.

Der BGH sieht in Einladungs-E-Mails von Facebook an Empfänger, die in den Erhalt der E-Mails nicht ausdrücklich eingewilligt haben, eine unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG). Diese Einladungs-E-Mails wertet der BGH als Werbung, auch wenn sie der sich gerade registrierende Nutzer auslöst. Es handele sich um eine von Facebook bereitgestellte Funktion, mit der Dritte auf das Angebot von Facebook aufmerksam gemacht werden sollen. Die Einladungs-E-Mails würden vom Empfänger nicht als private Mitteilung des Facebook-Nutzers verstanden, sondern als Werbung von Facebook. Durch die Angaben von Facebook bei der Registrierung für die Funktion „Freunde finden“ habe das Unternehmen sich registrierende Nutzer über Art und Umfang der Nutzung der E-Mail-Kontaktdaten getäuscht (§ 5 UWG). Der Hinweis im Registrierungsvorgang „Sind deine Freunde schon bei Facebook?“ kläre nicht darüber auf, was dann geschieht: Vom Nutzer importierte E-Mail-Kontaktdaten werden ausgewertet und Einladungs-E-Mails an noch nicht bei „Facebook“ registrierte Personen versendet. Weitergehende Informationen unter dem Hinweis „Dein Passwort wird von Facebook nicht gespeichert“ könnten die Irreführung nicht ausräumen, weil ihre Kenntnisnahme durch den Nutzer nicht sichergestellt sei.

Praxistipp:

Die Entscheidung betrifft nicht nur Facebook, sondern alle Online-Dienste mit einer Funktion um Freunde auf sie hinzuweisen. Die weitere Entwicklung bleibt spannend, auch die Beurteilung der aktuellen Praxis von Facebook vor dem Hintergrund dieser Entscheidung.

Autor/innen

Elisabeth Noltenius

Elisabeth Noltenius

Partnerin

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