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13.06.2017

Samplingstreit kommt vor den EuGH

In dem seit Jahren andauernden Streit um die Nutzung eines zwei Sekunden langen Samples, hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet. Die Zukunft sample-basierter Musik liegt damit in den Händen des EuGH. Die Nutzung von Samples ist zentraler Bestandteil der gegenwärtigen Pop-Musik, insbesondere von Hip-Hop. Produzenten benutzen oft kleine Teile aus vorbestehenden Musikstücken (sog. „Samples“) um diese zu verändern, miteinander zu kombinieren und zu neuen Songs zusammenzustellen, allerdings oft ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers.

Die Vorlage des BGH an den EuGH erfolgt in einem komplexen Verfahren, welches die deutschen Gerichte bereits seit längerer Zeit beschäftigt. Gegenstand des Verfahrens ist eine zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem 1977 erschienenen Kraftwerk Song „Metall auf Metall“. Diese nutzte der Musikproduzent Moses Pelham als Hintergrundloop für den Song „Nur Mir“ (1997), ohne Kraftwerk vorher um Erlaubnis gefragt zu haben. Kraftwerk sah darin eine Verletzung seiner Rechte an den Originalaufnahmen und verklagte Pelham daraufhin.

Nachdem das Verfahren bereits bis zum Bundesverfassungsgericht gelangt war, welches die Nutzung als durch die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit gerechtfertigt ansah, befindet sich das Verfahren nun zum dritten Mal vor dem BGH.

Dieser hat das Verfahren nun ausgesetzt und den EuGH im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens um Hilfe bei der Auslegung des Unionsrechts im Hinblick auf Sampling gebeten. Der BGH stellte dem EuGH insbesondere die Frage, ob nach der Urheberrechtsrichtlinie ein zwei Sekunden langes Sample einen Eingriff in das Vervielfältigungsrecht darstellt; außerdem, ob das Bundesverfassungsgericht überhaupt seine Entscheidung auf deutsche Grundrechte stützen konnte, obwohl die relevanten Vorschriften des Unionsrechts vollharmonisiert sind und deshalb den Mitgliedstaaten keinen Umsetzungsspielraum im nationalen Recht überlassen. Der BGH argumentiert, dass deshalb allein das Unionsrecht und die durch dieses gewährleisteten Grundrechte Maßstab der Entscheidung sein können.

Die Entscheidung des EuGH wird gespannt erwartet, da sie nicht nur Bedeutung für den vorliegenden Fall, sondern für die gesamte Musikindustrie hat. Letztlich wird sich damit entscheiden, in welchem Umfang Sampling in Zukunft in der EU möglich ist.

Unabhängig vom Ausgang der Entscheidung steht bereits jetzt fest: Kraftwerk, die Wegbereiter der modernen elektronischen Musik, werden erneut einen entscheidenden Einfluss auf die weitere Entwicklung der Musikindustrie haben.

Autor/innen

Johann Heyde

Dr. Johann Heyde

Partner

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