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06.07.2017

Pflicht zur Softwareaktualisierung gegen geplante Obsoleszenz

Das EU-Parlament fordert die Einführung eines „angemessenes Nutzungszeitraums“ für Software, in dem Softwarehersteller zur Bereitstellung von Sicherheitsupdates verpflichtet sind. In einer am 04.07.2017 verabschiedeten Entschließung zur Lebensdauer von Produkten schlägt das EU-Parlament Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern gegen Software-Obsoleszenz vor. Insbesondere sollen Softwarehersteller und -lieferanten zu mehr Transparenz beim Vertrieb von Software verpflichtet werden.

So sollen Hersteller von Betriebssystemen in Softwareverträgen zukünftig eine Mindestdauer angeben, für die Sicherheitsaktualisierungen bereitgestellt werden. Zu dem Zweck schlägt das EU-Parlament vor, eine „angemessene Nutzungsdauer“ für Softwareprodukte zu definieren. Durch diese Maßnahmen soll verhindert werden, dass Softwarehersteller die Lebensdauer ihrer Produkte bewusst verkürzen, indem sie deren Pflege einstellen.

Die Entschließung sieht überdies eine Pflicht von Softwareherstellern vor, die Abwärtskompatibilität von Softwareupdates sicherzustellen und Nutzern stets zu ermöglichen, installierte Updates selbst rückgängig zu machen.

Praxistipp:

Die Vorschläge des EU-Parlaments sind nicht bindend. Es bleibt daher abzuwarten, ob die EU-Kommission die Vorschläge aufgreift und ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einleitet.

Autor/innen

Daniel Meßmer

Dr. Daniel Meßmer

Partner

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