Alle News & Events anzeigen

31.10.2019

Chancen mit medizinischem Cannabis

Die Legalisierung von medizinischem Cannabis im Jahr 2017 hat sich zu einem attraktiven Ziel für entsprechende Unternehmen entwickelt. Es haben sich neue Geschäftsperspektiven eröffnet, doch wer mit Cannabis Geschäfte machen möchte, sollte mit dem komplexen rechtlichen Rahmen vertraut sein.

Medizinisches Marihuana ist in Deutschland seit März 2017 legal. Seitdem können Ärzte Cannabisblüten und Extrakte aus Cannabis an schwerkranke Patienten verschreiben. Die Zahl der Patienten, die Cannabis auf Rezept erhalten, ist rasant gestiegen, was eine echte Nachfrage nach heimischem Anbau und Import ausgelöst hat und somit eine große Chance für innovative Geschäftsmodelle bietet. Es ist jedoch zu beachten, dass medizinische Cannabisprodukte nach deutschem Recht sowohl dem Arzneimittel- als auch dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, mit entsprechend hohen Anforderungen an Produktqualität, Import und Vertrieb.

Der Eigenanbau von Cannabis wird von der Cannabisagentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als zuständiger Aufsichtsbehörde verwaltet und kontrolliert, deren Hauptaufgabe es ist, eine hohe Qualität des in Deutschland produzierten Cannabis sicherzustellen. Der Eigenanbau, auch zu medizinischen Zwecken, bleibt verboten, und die Produktion darf nur von Unternehmen durchgeführt werden, die von der Cannabisagentur in einem staatlichen Ausschreibungsverfahren ausgewählt werden.

Das erste Ausschreibungsverfahren, in dem insgesamt 10.400 Kilogramm Cannabis über vier Jahre produziert werden, wurde im Mai 2019 abgeschlossen. Die erste Ernte wird für das vierte Quartal 2020 erwartet. Die gesamte Produktion wird von der Cannabisagentur aufgekauft und anschließend ohne Gewinn an pharmazeutische Hersteller, Großhändler und Apotheken weiterverkauft, die über die nach dem Betäubungsmittelgesetz erforderlichen Vertriebslizenzen verfügen.

Zusätzlich wird die Versorgung der Patienten mit Cannabisprodukten durch Importe abgedeckt. Für die Einfuhr von Cannabis sind mehrere betäubungsmittel- und pharmarechtliche Lizenzen und Genehmigungen erforderlich. Insbesondere muss jedes Unternehmen, das Cannabisprodukte nach Deutschland einführen möchte, bei der Bundesopiumstelle, einer Unterabteilung des BfArM, eine Betäubungsmittelhandelserlaubnis beantragen; der Antragsteller muss einen Sitz in Deutschland haben und bestimmte Unterlagen vorlegen, u.a. über die verantwortlichen Personen, die über die erforderliche Sachkunde verfügen müssen, sowie über die örtlichen Produktionsanlagen, die gegen unbefugtes Entfernen gesichert sein müssen.

Schließlich ist zu erwähnen, dass Verstöße gegen das geltende Betäubungsmittelrecht schwere strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen können. Werden die oben genannten Genehmigungsverfahren eingehalten, bietet die Legalisierung von Cannabis jedoch große Chancen für innovative Geschäftsmodelle. In diesem Zusammenhang sollten Cannabishersteller in Erwägung ziehen, ihre Marke in Deutschland als Warenzeichen zu schützen. Da Cannabis für den Freizeitgebrauch jedoch nach wie vor illegal ist, akzeptiert das Deutsche Patent- und Markenamt vorerst nur Markenschutz für medizinisches Cannabis in der Nizza-Klasse 5 oder für den Einzelhandel mit medizinischem und / oder verkehrsfähigem Cannabis in der Klasse 35.

Autor/innen

Margret Knitter

Margret Knitter

Partnerin

Profil anzeigen