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19.02.2019

Online-Vermittler: Vorhaben der Europäischen Union – Förderung von Fairness und Transparenz von Online-Vermittlungsdiensten/New Deal for Consumers

Im Rahmen der Halbzeitbewertung der „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt“ hat sich die Europäische Kommission dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Bewältigung von durch sie festgestellten Problemen zwischen Online-Plattformen und Unternehmen vorzubereiten. Ein weiteres Ziel der Kommission ist es, das bereits erreichte Verbraucherschutzniveau weiter auszubauen. Deshalb sind bereits im April 2018 zwei Vorhaben eingeleitet worden, bei denen zwar nicht sicher ist, ob sie bereits 2019 in Kraft treten werden, deren Auswirkungen über kurz oder lang für Online-Plattformen jedoch von großer Relevanz sein werden. Diese Vorhaben werden im Folgenden – aufgrund der Fülle – in Stichpunkten vorgestellt.

A. Förderung von Fairness und Transparenz von Online-Vermittlungsdiensten

Der Entwurf der Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten der EU-Kommission soll v. a. kleine und mittlere Unternehmen (KMU – solche mit bis zu 250 Beschäftigten, Umsatzerlösen von unter 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von unter 43 Mio. Euro jährlich) gegenüber marktmächtigen Online-Vermittlungsdiensten und Suchmaschinen stärken. Der Vorschlag sieht im Wesentlichen folgende Eckpunkte vor:

  • Neue Anforderungen für AGB von Online-Vermittlungsdiensten gegenüber gewerblichen Nutzern
    • klare Formulierung, Verfügbarkeit während und vor Vertragsabschluss
    • Angabe der objektiven Kriterien, nach denen Angebote gewerblicher Anbieter auf der Plattform ausgesetzt oder beendet werden
    • Rechenschaftspflichten bei Aussetzungs- und Beendigungsentscheidungen
    • Mitteilung von Änderungen der AGB mindestens 15 Tage vor dem Inkrafttreten der Änderungen
    • Pflicht zur Offenlegung der wichtigsten Parameter für das Ranking der gelisteten Angebote, zur Darstellung der Auswirkungen eines Entgelts auf das Listing sowie zur Angabe, ob und ggf. wie eigene Waren oder Dienstleistungen der Plattform privilegiert werden
       
  • Einrichtung eines internen Beschwerdesystems für Beschwerden von gewerblichen Nutzern
     
  • Neue Anforderungen für Suchmaschinenanbieter
    • Angabe der wichtigsten Ranking-Parameter mittels klarer und eindeutiger Formulierungen
    • Öffentliche und leicht verfügbare Bereitstellung sowie Aktualisierung dieser Formulierungen

B. New Deal for Consumers

Mit dem sog. „New Deal for Consumers“ will die EU-Kommission den bestehenden EU-Verbraucherrechtsschutz auf den neuesten Stand bringen. Im Wesentlichen sieht der Vorschlag der Kommission, der sich derzeit zur Abstimmung im Europaparlament befindet, folgende Eckpunkte vor:

  • Mehr Transparenz auf Online-Portalen/Marktplätzen
    • Pflicht zur Information über Eigenschaft des Vertragspartners (Händler oder Privatperson)
    • Pflicht zur Information bezahltes Suchergebnis sowie über die wichtigsten Ranking-Parameter
       
  • Einführung von Verbraucherrechten beim Bezug kostenloser digitaler Dienste
     
  • Einführung der Möglichkeit zur Sammelklage für bestimmte Stellen
     
  • Einführung von individuellen Rechtsbehelfen für Verbraucher in Fällen unlauterer Geschäftspraktiken
     
  • Einführung des Anbietens von Produkten in gleicher Verpackung und mit gleichem Branding, aber signifikanten Unterschieden in der Zusammensetzung in verschiedenen Ländern der EU ohne Information des Verbrauchers hierüber als unlautere Geschäftspraktik
     
  • Befugnis nationaler Verbraucherbehörden werden zur Verhängung wirksamer, angemessener und abschreckender Sanktionen
     
  • Beseitigung unnötiger Belastungen für Unternehmer
    • Widerrufsrecht für Verbraucher entfällt, wenn Waren von Verbrauchern über das zum reinen Testen erforderliche Maß hinaus benutzt worden sind
    • Unternehmer muss Kaufpreis erst zurückerstatten, wenn er die Ware zurückerhalten hat
  • Benutzerfreundlichere Gestaltung des Online-Streitbeilegungsverfahrens der EU

Autor/innen

Elisabeth Noltenius

Elisabeth Noltenius

Partnerin

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Corinna Schneiderbauer

Corinna Schneiderbauer

Counsel

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