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27.11.2017

Online-Test zur Datenschutzgrundverordnung

Am 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist, die der europäische Gesetzgeber Unternehmen für die Umstellung ihrer Prozesse auf die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) eingeräumt hat. Ab diesem Zeitpunkt können Aufsichtsbehörden bei Verstößen Bußgelder in Höhe von bis zu 4 % des weltweiten Unternehmensumsatzes verhängen und Abmahnungen drohen. Viele Unternehmen scheinen das Problem aber noch nicht auf der Agenda zu haben. So hat eine Umfrage des Branchenverbands Bitkom ergeben, dass bislang nur jedes 4. Unternehmen zusätzliches Personal für die Umsetzung der DSGVO einsetzt. Neueinstellungen gab es dazu bei 5 % der Befragten, 20 % gaben an, vorhandenes Personal einzusetzen.

Auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat festgestellt, dass der Umsetzungsstand der neuen gesetzlichen Anforderungen im Datenschutzrecht bei bayerischen Unternehmen längst noch nicht so weit ist, wie erhofft. Daher hat das BayLDA einen Online-Test unter dem Motto „Weg zur DSGVO - Selbsteinschätzung“ entwickelt, der auch auf Englisch verfügbar ist.

Mit diesem Online-Test soll eine spielerische Standortbestimmung zur Verfügung gestellt werden, so dass Unternehmen selbst einschätzen können, an welcher Stelle man sich zur richtigen Umsetzung der neuen europäischen Datenschutzanforderungen befindet.

Als Ergebnis erhält jeder Teilnehmer eine detaillierte Auswertung zu den gewählten Anforderungen sowie eine Beschreibung, wie nach Ansicht des BayLDA die Anforderungen zur DSGVO umzusetzen wären.

Praxistipp:

Es kann davon ausgegangen werden, dass bei Datenschutzprüfungen durch Aufsichtsbehörden ab Mai 2018 auf Bereiche dieser Fragen abgezielt werden. Mit Durchführung des Online-Tests können Unternehmen selbst prüfen, wie weit sie auf dem Weg zur Erfüllung der neuen gesetzlichen europäischen Forderungen fortgeschritten sind. Unternehmen verbleiben nur noch 6 Monate Schonfrist, bis das neue europäische Datenschutzrecht im Unternehmen umgesetzt werden muss.

Autor/innen

Oliver Hornung

Dr. Oliver Hornung

Partner

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