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26.10.2020

Novelle des Jugendschutzgesetzes: Online-Plattformen im Fokus

Um die Reform des Jugendschutzrechts in Deutschland war es einige Zeit ruhig - vielleicht aufgrund der heftigen Kritik aus der Praxis. Am 14. Oktober hat die Regierung nun aber den Reformprozess eingeleitet. Dieser konzentriert sich deutlich auf die Regulierung von Online-Plattformen und etabliert neue Pflichten, die insbesondere Games- und Video-Plattformen treffen werden. Mit dem Reformgesetz soll ein breiter internationaler Anwendungsbereich, „Vorsorgemaßnahmen“ sowie neue Kennzeichnungspflichten eingeführt werden.

Die Bundesregierung hat am 14. Oktober den formellen Reformprozess für das Jugendschutzgesetz in Deutschland eingeleitet. Ziel soll es sein, dass das Gesetz im ersten oder zweiten Quartal 2021 in Kraft treten kann. Zum Hintergrund: In Deutschland gibt es derzeit einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der vor allem Jugendschutzstandards für Rundfunk und Telemedien festlegt. Daneben gibt es das Jugendschutzgesetz, ein Bundesgesetz, das unter anderem den Jugendschutz für Trägermedien und die Alterskennzeichnung abdeckt („Offline-Schutz“). Neben kritischen materiell-rechtlichen Aspekten von denen einige nachfolgend dargestellt werden, zielt das Reformgesetz auch darauf ab, die erwähnte „Zweiteilung“ der Regel zu brechen. Es soll zudem auf neuen Interaktions- und Kommunikationsrisiken durch Online-Chats, User-Generated-Content sowie Cyber-Mobbing reagiert werden. Einige Änderungen sind auf die Richtlinie EU/2018/1808 über audiovisuelle Mediendienste zurückzuführen.

Weiter Anwendungsbereich

Zum einen weitet das Reformgesetz den Geltungsbereich des Bundesgesetzes auf Online-Dienste aus; Rundfunk ist nach wie vor nicht erfasst. Zum anderen wird eine Anwendung auf Dienste außerhalb der EU beabsichtigt und die Gesetzesbegründung enthält obendrein einige mehrdeutige Hinweise auf Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip im Bereich des E-Commerce in der EU. Neben der Tatsache, dass letzteres z.B. praktische Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Regeln außerhalb Deutschlands aufwerfen würde, wird dieser Aspekt sicherlich auch während des nun beginnenden Gesetzgebungsprozesses kontrovers diskutiert.

„Vorsorgemaßnahmen“ für Online-Plattformen

Das Reformgesetz führt die Verpflichtung für Online-Plattformen ein angemessene Vorsorgemaßnahmen einzurichten. Solche Vorsorgemaßnahmen können z.B. ein Beschwerde- bzw. „Notice-and-Take-Down“-Verfahren, Benachrichtigungsfunktionen für nutzergenerierte Inhalte, Bewertungssysteme für Nutzer (z.B. zur Bewertung der Inhalte mit „ab 18 Jahren“), technische Mittel zur Altersverifizierung oder leicht auffindbare Hinweise für Beratungs-, Hilfs- und Meldeeinrichtungen sein. Die Verpflichtung wird wahrscheinlich nur für Host-Provider die fremden Inhalte speichern gelten.

Kennzeichnungspflichten für Online-Plattformen

Neben der Einführung von „illustrativen Symbolen“ sieht das Gesetz auch eine neue Kennzeichnungspflicht für Film- und Spiele-Plattformen vor, d.h. die Anbieter müssen die Inhalte jetzt auch selbst kennzeichnen. Gegenwärtig besteht lediglich die Pflicht bereits bestehenden Kennzeichnungen anzuzeigen. Die Pflicht soll wohl nur für Online-Plattformen gelten die eigene Inhalte anbieten, also beispielsweise Video-on-Demand-Plattformen oder auch Online-Stores für Games und Apps.

Zustellungsbevollmächtigter in Deutschland

Die Reform führt weiterhin die Verpflichtung zur Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigen ein. Eine ähnliche Regelung ist bereits aus dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz bekannt.

Ausblick und nächste Schritte

Das Gesetz soll im ersten oder zweiten Quartal 2021 in Kraft treten. Branchenverbände haben das Gesetz aber auch bereits kritisiert. Es ist daher insgesamt noch nicht klar, ob es ohne Änderungen in Kraft treten wird - es muss nun erstmal den Gesetzgebungsprozess durchlaufen. Wir werden Sie gerne über die Entwicklung des Gesetzgebungsprozess informieren. Bitte kontaktieren Sie uns auch gerne, wenn wir Ihnen bei einer Einschätzung bezüglich einer möglichen Anwendung der neuen Pflichten auf Ihre Dienste helfen können.

Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilung des 'Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend' zum Reformgesetz: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-neues-jugendschutzgesetz/161194

Autor/innen

Christoph Krück

Dr. Christoph Krück

Counsel

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