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27.05.2010

Neues vom Keyword-Advertising

Der Einsatz von Schlüsselworten, sogenannte Keywords, die von Werbetreibenden bei Suchmaschinen wie z.B. Google eingesetzt werden, um bei deren Eingabe den Nutzer auf die eigene Seite zu locken, ist beliebt. Vorreiter ist beispielsweise Google mit seinem AdWords-Dienst. Markeninhabern ist es jedoch verständlicherweise ein Dorn im Auge, wenn deren Marken von Konkurrenten als AdWords benutzt werden, um Kunden auf die eigenen, vergleichbaren Produkte aufmerksam zu machen.

Zumindest Google hat nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Rücken gestärkt bekommen. Geklagt hatte unter anderem das Unternehmen Louis Vuitton gegen Google Frankreich. Gab man Wörter, die mit Marken von Louis Vuitton übereinstimmten, bei google.fr ein, so erschienen auf der Ergebnisseite im Anzeigenbereich Links zu Webseiten, auf denen vergleichbare Produkte von Konkurrenten angeboten wurden. Laut EuGH verletzt Google, das fremde Marken als AdWords verkauft, nicht die Rechte der Markeninhaber, weil Google die fremde Marke nicht auf verbotene Art und Weise benutzt, sondern lediglich zulässt, dass andere die Marke auf gegebenenfalls verbotene Art und Weise benutzen.

Diese Entscheidung stellt aber für den Werbetreibenden selber, der das AdWord gekauft hat, um sich mit fremden Federn zu schmücken, keinen Freibrief aus. Der EuGH entschied nämlich auch, dass ein solcher Werbetreibender unter Umständen dennoch gegen fremde Markenrechte verstößt. Er müsse jedenfalls dafür sorgen, dass für den Suchenden erkennbar ist, dass er als Anbieter der Produkte mit dem Markeninhaber nicht wirtschaftlich verbunden, sondern ein fremder Anbieter ist. Für den Marktführer Google mit seinem AdWords-Dienst sowie für andere Werbedienstleister, die Keyword-Advertising verkaufen, bedeutet dieses Urteil Aufatmen. Mit dem Verbot des Verkaufs von Keywords, die mit fremden Marken übereinstimmen, wäre eine Haupteinnahmequelle von Google stark beschränkt worden. Für Werbetreibende gilt aber weiterhin, dass sie im Einzelfall aufpassen müssen, dass die Verwendung von Keywords nicht als kennzeichenmäßige Benutzung fremder Marken gilt. Für Markeninhaber lohnt sich eine Beobachtung und Überprüfung der Google-Anzeigen allemal, um gegen Rechtsverletzungen rechtzeitig vorzugehen.

Autor/innen

Markus Fuchs

Markus von Fuchs

Partner

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