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10.11.2020

Neuer Medienstaatsvertrag in Deutschland in Kraft

Der formale Prozess bis zum Inkrafttreten hatte sich ein wenig hingezogen. Unseren Bericht zu den Anmerkungen der EU-Kommission und möglichen Konflikten mit dem EU-Recht finden Sie hier. Der Staatsvertrag ist aber jetzt in Kraft getreten und seit dem 7. November 2020 geltendes Recht in Deutschland.

Neben den klassischen Medien wie Rundfunk, werden im Medienstaatsvertrag auch „Gatekeeper“, Online-Plattformen und neue Medien, wie etwa Suchmaschinen, Sprachassistenten, App-Stores, Video-Sharing-Dienste, Smart-TVs oder Social-Media-Plattformen verstärkt adressiert. 

Der Medienstaatsvertrag einschließlich Begründung und ergänzender Protokollerklärung findet sich zum Downloaden z.B. hier auf den Websites der Landesregierung Rheinland-Pfalz.

Autor/innen

Martin Diesbach

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Maximilian König

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Christoph Krück

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