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10.04.2017

Netzsperren statt Störerhaftung: Bundesregierung beschließt Gesetzesentwurf zur Haftung von Internetanschlussinhabern

Am 05. April 2017 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass Internetanschlussinhaber bei einer rechtsverletzenden Verwendung ihres Anschlusses vom verletzten Rechtsinhaber nicht als Störer in Anspruch genommen werden können. Missbraucht ein Nutzer den Anschluss für Rechtsverletzungen, sind deswegen zukünftig nicht nur Schadensersatzansprüche sondern auch Unterlassungsansprüche gegen den Anschlussinhaber ausgeschlossen. Die damit verbundene Abschaffung der Störerhaftung für Internetzugangsanbieter dürfte das rechtliche Hindernis für den Betrieb frei zugänglicher WLAN-Hotspots wohl endgültig beseitigen.

Rechteinhaber können von WLAN-Betreiber allerdings künftig die Sperrung einzelner Internetseiten verlangen, über die ein Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreitet hat. WLAN-Betreiber können also dazu verpflichtet sein, die Möglichkeit zum Zugriff auf bestimmte Webseiten durch zumutbare technische Maßnahmen auszuschließen. Einen Kostenersatzanspruch des Rechtsinhabers für die außergerichtliche Durchsetzung der Sperrung schließt der Entwurf ausdrücklich aus.

Ob das Parlament den Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung und zur Einführung eines Anspruchs auf Sperrung noch in dieser Legislaturperiode beschließen wird, bleibt abzuwarten.

Autor/innen

Daniel Meßmer

Dr. Daniel Meßmer

Partner

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