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14.11.2018

Nationale Datenschutzgesetze in der EU

Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben ihre nationalen Datenschutzgesetze mittlerweile an die DSGVO angepasst. Als EU-Verordnung gilt die DSGVO zwar unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Ein nationales Umsetzungsgesetz ist gerade nicht mehr erforderlich. Die DSGVO enthält jedoch viele Regelungen, die durch die Mitgliedstaaten ausgefüllt werden können. Wichtige Beispiele sind der Beschäftigtendatenschutz, der Datentransfer in Drittstaaten und der betriebliche Datenschutzbeauftragte. Zahlreiche Mitgliedstaaten haben ihre nationalen Datenschutzgesetze bereits so angepasst, dass sie zeitgleich mit der DSGVO am 25. Mai 2018 in Kraft treten konnten. Andere sind später nachgezogen. Ohne entsprechendes auf die DSGVO abgestimmtes Datenschutzgesetz sind derzeit nur noch Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Finnland, Griechenland, Portugal und Slowenien.

Obwohl die DSGVO als EU-Verordnung unmittelbar für die EU-Bürger gilt, wird der Datenschutz in den meisten EU-Mitgliedstaaten nicht nur durch die DSGVO geregelt. Für jegliche Datenschutzfragen muss nach wie vor in diesen Mitgliedstaaten auch die nationale Gesetzgebung herangezogen werden.

Autor/innen

Oliver M. Bühr

Dr. Oliver M. Bühr

Partner

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