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07.05.2015

Modifizierte Pläne der EU-Kommission für ein Verbot des Einsatzes von Geolocation-Maßnahmen?

Eines der vorrangigen Projekte der neuen EU-Kommission unter der Führung von Jean-Claude Juncker ist die Schaffung eines einheitlichen digitalen Marktes in Europa („DSM“ = Digital Single Market).

Eines der vorrangigen Projekte der neuen EU-Kommission unter der Führung von Jean-Claude Juncker ist die Schaffung eines einheitlichen digitalen Marktes in Europa („DSM“ = Digital Single Market). In diesem Zusammenhang hat die Kommission eine Reihe von Defiziten herausgearbeitet, die aus Sicht der Kommission dafür verantwortlich sind, dass dieser DSM heute noch nicht zufriedenstellend funktioniert (unterschiedliche Mehrwertsteuersätze, in den einzelnen Mitgliedsstaaten abweichende vertragsrechtliche Regelungen, nur eingeschränkt grenzüberschreitend tätige Paketdienste, etc.).

Im Urheberrecht hat die Kommission vor allem vertragsrechtliche Regelungen, mit denen Lizenznehmern ein grenzüberschreitendes Angebot der von ihnen lizenzierten Werke untersagt wird und sie verpflichtet werden, hierzu in den von ihnen betriebenen Online-Angeboten Geolocation-Maßnahmen einzusetzen, als Hinderungsgrund für das Entstehen eines DSM ausgemacht. Nach Verlautbarungen der Kommission vom Februar diesen Jahres sollten entsprechende Geolocation Maßnahmen generell untersagt werden.

Insbesondere die Filmindustrie und die Verwerter von Sportrechten laufen jedoch gegen diese geplanten Veränderungen Sturm, da sie befürchten, dass eine optimal auf die einzelnen europäischen Verwertungsgebiete abgestimmte Auswertungsstrategie, die die Voraussetzung für eine größtmögliche Verbreitung ihrer Werke und ein Recoupment der von ihnen getätigten Investitionen ist, nicht mehr möglich sein würde. Aus Sicht der betroffenen Industrien würde ein solches Verbot eher zu einer geringeren Verbreitung europäischer Werke außerhalb ihrer jeweiligen Herkunftsländer, zu einer Bedrohung gerade der kleineren und mittleren, national organisierten Verleih- und Vertriebsunternehmen und tendenziell auch für die Verbraucher zu einer Nivellierung der Angebotspreise auf das jeweils höchste europäische Niveau führen.

In einem Anfang Mai veröffentlichten Strategie- Papier der EU-Kommission zur weiteren Umsetzung der Digitalstrategie der EU ist nun von einem generellen Verbot von Geolocation keine Rede mehr. Vielmehr sollen in der ersten Hälfte des Jahres 2016 Vorschläge zur Abschaffung „ungerechtfertigter“ Ländersperren vorgelegt werden. Ob das nur noch den Zugriff auf abonnierte Dienste und online angebotene Filme bei Reisen ins Ausland (die sog. „Portability“) ermöglichen oder doch weiterhin auch den Zugriff auf alle irgendwo in Europa angebotene Dienste (den sog. „cross border access“) gewährleisten soll, bleibt somit unklar. Die Entwicklung in Brüssel muss somit weiterhin sehr aufmerksam verfolgt werden.

Autor/innen

Mathias Schwarz

Prof. Dr. Mathias Schwarz

Partner (Of Counsel)

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