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28.03.2017

LIBE-Ausschuss fordert Nachbesserungen am EU-US Privacy Shield

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments hat in seiner Sitzung vom 23.03.2017 massive Kritik an dem erst 2016 neu abgeschlossenen EU-US Privacy Shield geäußert. Die EU-Kommission hat, nachdem der EuGH das Safe Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA im Oktober 2015 für nichtig erklärt hatte, ein Nachfolgeabkommen verhandelt und nach Anhörung der Art-29-Datenschutzgruppe am 12. Juli 2016 einen so genannten „Angemessenheitsbeschluss“ getroffen. Der Angemessenheitsbeschluss vereinfacht die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Unternehmen in den USA. Das Abkommen ist schon vor seinem Abschluss teils heftig kritisiert worden. Die irische Datenschutzorganisation Digital Rights hat im September 2016 eine Nichtigkeitsklage gegen den Angemessenheitsbeschluss eingereicht, über die noch nicht entschieden ist.

Der LIBE-Ausschuss kritisiert nun u.a., dass es keine belastbare Definition anlassloser Massenüberwachungen gibt, dass Betroffenenrechte gar nicht oder nur erschwert durchgesetzt werden können und dass es dem vorgeschlagenen Ombudsmann an Unabhängigkeit und Handlungsmöglichkeiten fehlt. Nach dem Beschluss des LIBE-Ausschusses wird sich nun das EU Parlament im April mit dem Abkommen und dem Angemessenheitsbeschluss befassen.

Praxistipp:

Die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der EU in die USA sind derzeit u.a. auf Grundlage des EU-US Privacy Shield oder im Rahmen von Verträgen nach den EU Standardvertragsklauseln möglich. Beide Rechtsinstitute sind jedoch für Übermittlungen in die USA umstritten und werden sowohl politisch als auch rechtlich hinterfragt. Unternehmen, für die die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der EU in die USA unbedingt erforderlich ist, sollten daher nach Möglichkeit stets zwei alternative Rechtsgrundlagen vorhalten und Sicherungsmöglichkeiten wie die Anonymisierung oder die Pseudonymisierung der Daten prüfen.

Autor/innen

Nikolaus Bertermann

Nikolaus Bertermann

Partner

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