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03.03.2020

Leinen los für die „große“ Gamesförderung auf Bundesebene!

Eine grandiose Nachricht für den Games-Standort Deutschland: Die Gamesförderung auf Bundesebene ist nun von der EU-Kommission notifiziert worden. Damit können Projekte künftig auch mit mehr als € 200.000,- gefördert werden. Insgesamt stehen € 250 Mio. für die nächsten Jahre bereit.

Unruhe gab es zuletzt noch bei der Frage, ob von einem Publisher bereitgestellte Mittel auf den Eigenanteil angerechnet werden können. Nachdem sich das zuständige Bundesverkehrsministerium („BMVI“) zunächst auf den Standpunkt gestellt hatte, dass von einem Publisher bereitgestellte Mittel nicht auf den nach der Förderrichtlinie notwendigen Eigenanteil angerechnet werden, wurde die Kurskorrektur angekündigt und dann die gute Nachricht aus Brüssel verkündet.

Der Hintergrund zu der Eigenmittel-Problematik war folgender: Grundsätzlich sind die Förderungsprogramme so aufgesetzt, dass der Antragende einen gewissen Teil des zu fördernden Projekt-Budgets durch sog. Eigenmittel aufbringen muss und die Förderung den Restbetrag stellt. Im Rahmen der Games- und der Filmförderung ist es üblich, dass die Produzenten diesen Eigenmittelanteil unter anderem durch Vorauszahlungen des Publishers für den späteren Vertrieb des Werks als auch durch Crowdfunding-Maßnahmen aufbringen.

Bei der Games-Bundesförderung müssen Antragssteller eine Eigenmittelquote von 50% erfüllen. Unter bestimmten Umständen genügt ein geringerer Eigenanteil von „nur“ 30%. Die Einstufung dieser von Publishern bereitgestellten oder durch Crowdfunding-Maßnahmen gesammelten Mittel als Eigenmittel im Sinne der Förderregularien ist für eine Vielzahl von Produktionen die essentielle Grundlage der Finanzplanung. Ohne diese könnte der Eigenanteil häufig gar nicht aus den vorhandenen eigenen Barmitteln bereitgestellt werden. Durch die zwischenzeitliche Verlautbarung des BMVI sahen sich somit viele – insbesondere kleinere Produktionen – in Ihrer Existenz bedroht.

Nachdem zuletzt aus der Branche deutliche Kritik an dieser Auslegung geäußert wurde, reagierte das BMVI nun jüngst und korrigierte diese Praxis. Das BMVI hat letzte Woche verkündet, dass auch sämtliche „projektbezogenen Zuschüsse Dritter“ zu dem erforderlichen Eigenanteil zählen sollen und nicht – wie es zwischenzeitlich angekündigt war – als Drittmittel betrachtet werden.

Kurz nach dieser positiven Nachricht folgte nun gleich ein zweiter „Paukenschlag“ für die Games-Branche: Die „große“ Games-Förderung hat grünes Licht aus Brüssel erhalten.

Bevor die ersten Förderentscheidungen im Rahmen der großvolumigen Games-Förderungen ergehen können, stehen noch einzelne Zwischenschritte an. So stehen zunächst noch die Veröffentlichung des Förderaufrufes und der Förderrichtlinie bevor. Laut der Branche könnte der Förderaufruf noch im Laufe des Frühjahrs veröffentlicht werden. Dabei sollen auch die Erfahrungen aus der („kleinen“) de-minimis-Förderung in die Förderrichtlinie der großvolumigen Games-Bundesförderung einfließen.

Die Zeichen für das hinter der Games-Bundesförderung stehende Ziel der nachhaltigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Games-Industrie sollten somit wieder auf Grün stehen. Ein weiterer Schritt für eine international wettbewerbsfähige und starke deutsche Games-Industrie. Es wird sich auch noch zeigen müssen, inwiefern insbesondere der für die zu fördernden Projekte erforderliche Kulturtest für diese Ziele förderlich sein wird.

Wir werden weiter berichten, sobald es neue Informationen zum Inhalt der Förderrichtlinie oder dem Förderaufruf gibt. Stay tuned.

Autor/innen

Maximilian König

Maximilian König

Counsel

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