Alle News & Events anzeigen

19.07.2019

Incoterms 2020

Die von der ICC (International Chamber of Commerce) herausgegeben Incoterms werden überarbeitet. Die Neufassung tritt am 1.1.2020 in Kraft.

Bildrechte: industrieblick – fotolia.com

Die Incoterms sind im Außenhandel von großer Bedeutung. Sie gelten nur bei vertraglicher Einbeziehung und werden laut ICC in 90 % aller internationalen Kaufverträge verwendet. Inhaltlich treffen sie Regelungen zu Gefahrenübergang und Haftung, aber auch z. B. über Kosten von Transport, Verpackung und Versicherung. Die klare Definition der einzelnen Klauseln ermöglicht den Parteien eines Kaufvertrages eine standardisierte Abwicklung im internationalen, aber auch nationalen, Handelsgeschäft.

Die Neufassung soll als „Incoterms 2020“ im September 2019 veröffentlicht werden. Über die inhaltlichen Änderungen gibt es noch keine Aussagen seitens der ICC. Ob etwa die oft verwendete Klausel „EXW“ abgeschafft wird, wie es gerüchteweise heißt, ist eine offene Frage. Für Nutzer der Incoterms ist in Anbetracht der Unklarheit des Inhalts der Änderungen zu empfehlen, jedenfalls bis zu der Veröffentlichung in Verträgen explizit auf die „Incoterms 2010“ (die bisher geltende Fassung) zu verweisen und nicht nur auf die „Incoterms“.

Nach Veröffentlichung der Änderungen ist dann zu bewerten und zu entscheiden, ob die bislang eingesetzten Klauseln nach wie vor verwendet werden sollen (und ggf.: können) oder ob nicht andere Klauseln eine passendere Risiko- und Kostenverteilung bieten.