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15.03.2021

Kann Ihrem Unternehmen ein Image-Schaden durch den Einsatz von Influencern drohen?

Nicht nur wir beobachten in unserer anwaltlichen Beratung seit einiger Zeit den Trend, dass Unternehmen in ihren Marketing-Mix auch die erfolgsversprechende Zutat „Influencer“ aufnehmen. Studien haben gezeigt, dass Konsumenten Empfehlungen ihrer Freunde, Bekannten oder Kollegen mehr Vertrauen schenken als der klassischen Print- oder TV-Werbung. Influencer, die durch den Inhalt auf ihren Social-Media-Profilen einen Einblick in ihre Privatsphäre zulassen, wirken ähnlich vertrauenserweckend auf ihre Follower. Sie können daher ein vielsprechendes Marketing-Tool sein.

Dennoch ist bei der Gestaltung der Kooperationsverträge zu deren Einbindung in das Unternehmensmarketing einiges zu beachten, wie unter anderem die aktuelle Kritik um ausgewanderte Influencer in Dubai bestätigt.

Was macht das Auswandern nach Dubai attraktiv für Influencer?

Die andauernde Corona-Pandemie macht den langersehnten Urlaub in der Sonne fast unmöglich. Umso mehr suchen einige nach Möglichkeiten, in die Sonne zu fliehen. Doch nicht nur aufgrund des guten Wetters zieht es aktuell viele deutsche Influencer vermehrt nach Dubai. Das ZDF Neo Magazin Royal hatte darüber ausführlich berichtet. Hauptgrund für die Auswanderung dürfte der erhebliche steuerliche Vorteil für die Influencer sein. Influencer benötigen, um in dem arabischen Emirat als Werbetreibende tätig sein zu dürfen unter anderem eine Art „Lizenz“. Im Gegenzug für den Erhalt der Lizenz verpflichten sich die Influencer - vereinfacht gesagt -, an die dortigen Gesetze zu halten. Das beinhaltet insbesondere, jegliche Kritik am Staat sowie unsittliches Verhalten in der Öffentlichkeit (z.B. Tanzen) zu unterlassen. Die Strategie des Emirats ist leicht erkennbar und bereits viel diskutiert und vor allem kritisiert worden: Das Image der Vereinigten Arabischen Emirate soll verbessert werden. Die teils massiven Menschenrechtsverletzungen sollen gleichzeitig möglichst kaschiert werden, indem Kritik am Staat untersagt wird. Im Gegenzug für diesen „Maulkorb“ erhalten die Influencer wiederum Geschenke in Form von Reisen, Restaurantbesuchen etc..

Was tun bei kritikwürdigem Verhalten im Rahmen einer Influencerkooperation?

Was also tun, wenn sich der Influencer, mit dem man einen längerfristigen Kooperationsvertrag für sein Unternehmen geschlossen hat, entsprechend kritikwürdig verhält und das eigene Unternehmen möglichst zeitnah nicht mehr mit dem Werbetreibenden in Verbindung gebracht werden soll? Die Supermarktkette Kaufland war vor einiger Zeit in genau dieser misslichen Lage, nachdem sich das Gesicht ihrer neuen Werbekampagne, Schlagerstar Michael Wendler, öffentlich mehr als fragwürdig zur Corona-Pandemie geäußert hatte. Die Kooperation wurde umgehend beendet, die Kampagne gelöscht.

Praxistipp

Aufgrund des in derartigen Fällen drohenden finanziellen Schadens, aber insbesondere auch wegen des drohenden Image-Schadens für Ihr Unternehmen empfehlen wir, derartige „Vorfälle“ im Kooperationsvertrag zu regeln. Der Vertrag sollte in jedem Fall eine möglichst umfangreiche Ausstiegsklausel enthalten, die beispielhafte Fallgestaltungen definiert, in denen ein außerordentliches Kündigungsrecht für das Unternehmen besteht. Darüber hinaus ist es sinnvoll, im Rahmen des vertraglich Zulässigen Regressansprüche des Unternehmens zu vereinbaren, sollte das Unternehmen selbst aufgrund von Verhaltensweisen des Influencers in Anspruch genommen werden. Gern sind wir Ihnen bei der Vertragsgestaltung behilflich.

Autor/innen

Lara Guyot

Lara Guyot

Counsel

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