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07.06.2023

Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 02. Juli 2023 in Kraft

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde am 02. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 140 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO.html) verkündet. Damit treten die Vorschriften des HinSchG bereits zum 02. Juli 2023 (!) in Kraft.

Für Unternehmen mit 250 Beschäftigten tickt somit die Uhr um die rechtzeitige Umsetzung des Gesetzes vorzunehmen. Die große Herausforderung: Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems ist ein nicht zu unterschätzendes Projekt. Es stellen sich zahlreiche Fragen aus hinweisgeberrechtlicher, arbeitsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Sicht, die zu klären sind.

Über die aktuellen Neuerungen des HinSchG haben wir bereits informiert (https://www.skwschwarz.de/news/auf-den-letzten-metern-zum-hinweisgeberschutzgesetz).

In unserem Webinar („Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes“) am 22.06.2023 um 11:00 Uhr geben wir ein Update zum HinSchG und was Unternehmen jetzt umsetzen müssen. Zur kostenfreien Anmeldung gelangen Sie hier.

Autor/innen

Oliver Hornung

Dr. Oliver Hornung

Partner

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