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11.12.2018

GmbH-Gründung 4.0 – zur Online-Gründung von Gesellschaften

Die Europäische Kommission hat am 25. April 2018 das „Company Law Package“ vorgelegt und will damit das Gesellschaftsrecht digitalisieren. Die in diesem Vorschlag für eine EU-Direktive enthaltenen Maßnahmen werden derzeit vom Rat der EU sowie dem Europäischen Parlament beraten. Bemerkenswert am „Company Law Package“ sind vor allem die Vorschläge zur grenzüberschreitenden Online-Gründung von Gesellschaften und der entsprechenden Errichtung von Zweigniederlassungen. In Deutschland ist die elektronische Gründung von Kapitalgesellschaften bislang nicht möglich. Dies soll sich nach dem Willen der Kommission künftig zumindest für die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt) ändern. Für alle anderen Gesellschaftsformen ist die Umsetzung des Kommissionsvorschlags optional.

Die geplante Online-Unternehmensgründung hätte unter anderem zur Folge, dass die persönliche Anwesenheit des Geschäftsführers bei einem Notar für Handelsregisteranmeldungen künftig nicht mehr zwingend notwendig ist. Die erforderliche Identifizierung könnte stattdessen über neue Online-Identifizierungsverfahren, wie beispielsweise die Identifizierung per Personalausweis mit E-ID-Funktion oder per Videokonferenz am Smartphone und dem Einsatz von Blockchain-Technologie, erfolgen.

Nach dem Willen der EU-Kommission sollen die Mitgliedstaaten zudem Muster für die Gründung und die Registrierung zur Verfügung stellen. Die Online-Gründung soll zudem innerhalb von fünf Arbeitstagen abgeschlossen sein.

Der Vorschlag der Kommission ist in seiner Zielsetzung sehr begrüßenswert. Auch wenn die Vorschläge der Kommission zur Online-Gründung von Gesellschaften disruptiven Charakter für das traditionsreiche deutsche Gesellschaftsrecht haben – es wird höchste Zeit auch im Gesellschafsrecht Digitalisierungsvorteile zu nutzen. So wie gegen Ende des 19. Jahrhunderts die Abschaffung der persönlichen Haftung des Unternehmers/Kaufmannes mit einer auf das Haftungskapital beschränkten Haftung einen Quantensprung darstellte, so kann die nicht mehr persönliche, sondern digital-online vorgenommene Gründung einer Kapitalgesellschaft als normaler weiterer Schritt der Abstrahierung gesehen werden.

Weiterhin spannend bleiben Fragen beispielsweise zum Schutz vor digitalem Missbrauch oder zur persönlichen Verantwortlichkeit von Geschäftsführern und deren konkrete Umsetzung durch EU und nationale Gesetzgeber.

Autor/innen

Eberhard Kromer

Dr. Eberhard Kromer

Partner

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